
Hintergrund
USA verabschieden «Take It Down Act»: Warum der Schutz vor Deepfake-Porn umstritten ist
von Florian Bodoky


Ein neues Gesetz soll Social-Media-Giganten wie TikTok und Co. stärker in die Pflicht nehmen und Schweizer Nutzer und Nutzerinnen besser schützen.
Das geplante «Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen» (KomPG) richtet sich an die Giganten der Branche – also an Meta mit Facebook und Instagram, an Google mit YouTube, an TikTok und an X . Ziel ist, dass diese Plattformen sich klarer an Schweizer Regeln halten und dir mehr Rechte geben, wenn du von problematischen Inhalten betroffen bist.
Das KomPG lässt sich für private Nutzerinnen und Nutzer in drei Punkte aufteilen:
Das Gesetz gilt nur für sehr grosse Plattformen – jene, die monatlich mindestens zehn Prozent der Schweizer Bevölkerung erreichen, also rund 900'000 Menschen. Damit trifft es vor allem internationale Konzerne, nicht kleinere Schweizer Anbieter. Dienste wie WhatsApp oder Telegram fallen nicht darunter, weil sie vor allem für private Chats genutzt werden.


Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
Interessantes aus der Welt der Produkte, Blicke hinter die Kulissen von Herstellern und Portraits von interessanten Menschen.
Alle anzeigenWenn du auf Instagram beleidigt wirst, auf TikTok Hasskommentare liest oder auf YouTube in die nächste Schwurbel-Schleife gerätst, sollst du künftig einfacher dagegen vorgehen können. Der Bundesrat hat diese Woche ein neues Gesetz vorgestellt, das die Social-Media-Plattformen stärker in die Pflicht nimmt.

Damit die Regeln auch gegenüber ausländischen Firmen durchgesetzt werden können, müssen die betroffenen Anbieter eine rechtliche Vertretung in der Schweiz benennen. Wenn du also eine Beschwerde einreichst oder ein Verfahren läuft, soll es künftig eine konkrete Stelle im Land geben, die verantwortlich ist – nicht bloss ein Kontaktformular irgendwo im Ausland. Nebst einer Reihe von Massnahmen bei Nichteinhaltung behält sich das BAKOM gar vor, den Zugang zu einer Plattform einschränken lassen zu können. Ob dies nach der Vernehmlassung so beibehalten wird, steht allerdings noch in den Sternen.
Generative KI berücksichtigt das Gesetz nicht. ChatGPT, Gemini und Co. fallen nicht unter die geplanten Vorschriften. Auch ein Instrument, um bei Falschinformation schnell einzugreifen, gibt es nicht. Der Bundesrat gibt an, er wolle sich zunächst auf Transparenz und den Schutz der Nutzer konzentrieren. Ebenfalls wird kritisiert, dass die Regierung die Angelegenheit mehrfach verschoben hat und etwa der EU um fast zwei Jahre hinterherhinkt.
Der Gesetzesentwurf liegt nun in der Vernehmlassung. Parteien, Verbände und Fachorganisationen können bis zum 16. Februar 2026 ihre Meinung dazu abgeben. Bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, wird es also noch dauern.

Lenovo ThinkCentre neo 50q Gen 5
1000 GB, 32 GB, Intel Core 7 240H