
Bundesrat will die Schweiz bei Social Media an die EU anpassen
Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union schreibt Online-Plattformen eine Reihe von Pflichten im Umgang mit Inhalten vor. Der Bundesrat möchte die Schweizer Gesetze dem DSA nun punktuell anpassen.
In der Europäischen Union gilt der Digital Services Act (DSA). Das ist ein Massnahmenpaket, das besonders grosse Online-Plattformen reguliert. So zum Beispiel Facebook, Instagram, TikTok oder X. Grundsatz: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Diese Plattformen dürfen zum Beispiel keine unlautere Werbung machen und müssen gegen Hatespeech oder Fake News in ihren Netzwerken vorgehen.
Parlamentarische Anfrage weist auf Rückstand hin
Diese Vorgaben gelten allerdings nicht für die Schweiz. Aus diesem Grund hat Nationalrat Jean Tschopp (SP/VD) eine Interpellation eingereicht. Er will vom Bundesrat wissen, ob, wie und wann er gegen die Risiken von Dark Patterns, Fehlinformation und mangelnden Datenschutz vorgehen will.
Er weist in seiner Interpellation darauf hin, dass der DSA bereits seit Februar 2024 in Kraft ist, während ein Inkrafttreten der Regulierung in der Schweiz «vor 2027 unwahrscheinlich ist».

Quelle: Parlament.ch
Mit ein Grund dieser Interpellation dürfte das gemächliche Tempo des Bundesrates sein. Bereits im April 2023 gab es eine Motion von Jon Pult (SP/GR), in der er eine wesentliche Anpassung an den DSA forderte. Der Bundesrat wies darauf hin, dass bereits eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Online-Plattformen in Arbeit sei. Diese hätte im März 2024 vorliegen sollen. Dieser Termin wurde allerdings auf Herbst 2024 verschoben.
Bundesrat plant Regulierungsgesetz und allfällige Sanktionen
In seiner Antwort auf die jetzige Interpellation lässt der Bundesrat verlauten, dass er «eine Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen anstrebe (...), deren Bestimmungen sich, wo sinnvoll, an den Regeln des Digital Services Acts (DSA) orientieren».
Die Plattformen müssen Inhalte moderieren und konkrete Massnahmen für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht bieten. Den Nutzerinnen und Nutzern müssen sie ein einfaches Meldeverfahren bieten, wenn diese auf Inhalte stossen, die allenfalls illegal sind. Ausserdem sollen die Plattformen in der Schweiz unter Aufsicht gestellt und bei Rechtsverletzungen in die Verantwortung genommen werden. Auch Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Facebook und Co. sollen eingeführt werden, sollten sie sich nicht an die Vorschriften halten – etwa Bussen.
Kein Thema ist allerdings der Marktmissbrauch – hier gebe es das Kartellrecht, welches Möglichkeiten zur Bekämpfung biete. Auch die Regulierung von Künstlicher Intelligenz ist nicht enthalten. Dafür habe der Bundesrat dem UVEK und dem EDA bereits einen separaten Auftrag erteilt.
Die Vernehmlassungsvorlage wird aktuell vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ausgearbeitet und soll dem Bundesrat im Herbst vorgelegt werden.
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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.