Hintergrund

Schweizer Urhebergesetz: Was darf ich herunterladen, was nicht?

Florian Bodoky
13.11.2023

Um das Schweizer Urheberrecht in Bezug auf Downloads ranken sich viele Mythen. Download, Upload, Streaming – Was ist genau erlaubt, was nicht? Und wieso?

Was rund um die Jahrtausendwende mit Napster seinen Anfang nahm, erreichte mit der Torrent-Technologie und One-Klick-Hostern à la «Rapidshare» in den Zehnerjahren seinen Höhepunkt. Die Rede ist von Downloads und Filesharing im Internet. Ob Peer-to-peer oder direkt vom Server auf die Festplatte: Auch in der Schweiz wurde «gedownloadet», was das Zeug hält. Musik, Filme, Serien, Games oder sonstige Software.

Dank dem Launch von VOD-Diensten (Video on demand) und Streaming-Services wie Netflix und Spotify gerät das Filesharing dann etwas in Vergessenheit. Denn so kann man günstig und in hoher Qualität Inhalte schauen und hören. Das ist bequemer, als sich dauernd nach neuen, vertrauenswürdigen Quellen für einen Download umzusehen.

Jüngst hört und liest man aber immer mal wieder Beiträge zu dem Thema. Grund dafür sind unter anderem die zahlreichen Preiserhöhungen bei Streamingdiensten und die Zerstückelung des Angebots. So kannst du Disney- oder Fox-Inhalte nur bei Disney+ sehen, HBO-Serien nur bei Sky, Paramount Pictures nur bei Paramount+ und so weiter.

Willst du also alles sehen oder hören, musst du verschiedene Abos abschliessen. Das geht ins Geld. Dabei könnte man ja alles gratis im Internet streamen und herunterladen. Das ist ja in der Schweiz legal – oder doch nicht? Die Antwort dafür ist typisch schweizerisch: Es kommt darauf an.

Was du aus dem Internet herunterladen und streamen darfst – und warum

In einigen Ländern Europas gehen die Behörden rigoros gegen Film- und Musikpiraterie vor. Schon der Download einzelner Werke kann zu Bussen, Strafverfahren und Abmahnungen führen.

In der Schweiz sieht die gesetzliche Lage etwas anders aus. Hier darfst du gewisse Inhalte unter bestimmten Umständen aus dem Internet herunterladen oder streamen, ohne direkt dafür zu bezahlen. Was du genau herunterladen und was du damit machen darfst, ist im «Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte» geregelt. Im Artikel 2 dieses Gesetzes steht zunächst geschrieben, welche Werke von diesem Gesetz betroffen sind. Online sind das:

Ebenfalls erlaubt ist es, einen heruntergeladenen Film mit einer Schulklasse zu schauen, wenn du Lehrer oder Lehrerin bist – gerade in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien hat sowas oft Tradition. Wenn du aber ein Open-Air-Kino im Garten veranstaltest und dazu in der Öffentlichkeit Einladungen an Fremde verteilst, geht das zu weit.

Auch in Ordnung ist, wenn du die Musik, die Serie oder den Film nicht als Datei herunterlädst, sondern von einer Seite streamst. Ob in einem dort eingebetteten Player oder einem, der auf deiner Festplatte installiert ist, spielt keine Rolle.

Warum gibt es dieses Gesetz?

Die Verwertungsgesellschaften kassieren die Abgaben der Firmen ein und zahlen diese – je nach Umfang der geltend gemachten Rechte – an die Rechteinhaberinnen aus. Dass dies ordnungsgemäss passiert, überwacht das Institut für geistiges Eigentum (IGE). Es hat die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften (Art. 52 ff.)

Meist ist es aber so, dass die Hersteller und Herstellerinnen diese Gebühr nicht einfach selbst bezahlen. Sie schlagen sie auf die Verkaufspreise der SSDs oder USB-Sticks drauf. Wenn du also einen Speicherstick kaufst, wäre der wohl etwas günstiger, gäbe es diese Leergutabgabe nicht. Dann gäbe es aber wohl auch den Artikel 19 des Urheberrechtsgesetzes nicht.

Was du nicht herunterladen oder streamen darfst

Upload: Was du darfst und was nicht

Technologien erklärt: P2P und BitTorrent

Peer-to-Peer

So hat das ganze Tauschbörsen-Download-Game begonnen. Beim klassischen Peer-to-Peer werden zwei Clients direkt miteinander verknüpft. Du suchst etwas, das du downloaden willst. Der Client findet das auf dem PC eines anderen und lädt es von ihm zu dir. Wenn dann jemand anderes die Datei sucht, lädt er sie vielleicht von dir zu sich runter. In diesem Fall lädst du also etwas hoch.

BitTorrent im Detail

Wo du Inhalte herunterladen darfst – und wo nicht

Du darfst also down- aber nicht uploaden. Das Gesetz sagt nichts dazu, wo du diese Inhalte herunterladen und streamen darfst. Nach überwiegender Lehrmeinung machst du dich auch dann nicht strafbar, wenn du ganz genau weisst, dass der Upload der Datei von jemand anderem illegal war.

Selbst wenn die Website zum Beispiel «illegaleraubkopien.com» heisst. Das sagt das Institut für geistiges Eigentum.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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