Florian Bodoky
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Schnelles Internet: Bund will ländliche Gebiete unterstützen

Weil sich der Ausbau für Firmen nicht überall lohnt, drohen zehn Prozent der Haushalte ohne Highspeed-Internet dazustehen – der Bund will nun helfen.

2030 ist es soweit: Die Kupferleitungen, über die nach wie vor ein grosser Teil der Internetanschlüsse läuft, sollen Schritt für Schritt vom Netz genommen werden. Bis dahin sollen alternative Technologien so weit ausgebaut sein, dass die Kupfertechnologie ersetzt werden kann. Weil sich der Netzausbau für private Unternehmen finanziell nicht überall rechnet, drohen rund zehn Prozent aller Haushalte der Schweiz von schnellem Internet ausgeschlossen zu werden. Darum will der Bund den Ausbau nun finanziell unterstützen und hat die Botschaft zum Breitbandfördergesetz verabschiedet.

Die Schweiz hinkt hinterher

Vor allem in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten ist das Highspeed-Internet noch immer keine Selbstverständlichkeit. Rund 24 Prozent aller Gebäude mit Wohn– oder Geschäftsräumen sind nicht mit einer Internetgeschwindigkeit von mindestens einem Gigabit pro Sekunde ausgerüstet, weder über Glasfaser noch über moderne Kabelnetze. 2024 lag der Ausbau gar erst bei 50 Prozent – der EU-Durchschnitt betrug zu dieser Zeit 69 Prozent.

Wer zahlt wann wie viel?

Nun sollen rund 730 Millionen Franken fliessen – primär in den Glasfaserausbau. Da dies an gewissen abgelegenen Standorten voraussichtlich sehr teuer wird, kann der Bundesrat gemäss dem Gesetz Höchstbeträge pro Anschluss festlegen. Sollte diese Schwelle überschritten werden, soll die Gemeinde die finanzielle Differenz tragen – oder man weicht dort auf günstigere Funktechnologien aus.

Bundesrat Albert Röstli will einen Stadt-Land-Graben beim Internetzugang verhindern.
Bundesrat Albert Röstli will einen Stadt-Land-Graben beim Internetzugang verhindern.
Quelle: https://www.uvek.admin.ch/

Die Ausbaugesuche müssen von den jeweiligen Gemeinden gestellt werden. Prinzipiell gilt: Anbieter müssen der Konkurrenz Zugang zur Infrastruktur gewähren. Wie die Preise dafür aussehen sollen, legt der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in einer Verordnung fest. Die Finanzierung ist zunächst auf acht Jahre hinweg angelegt. Bei Bedarf kann der Bundesrat dies auf insgesamt elf Jahre verlängern, sollten die Mittel dafür noch ausreichen.

Der Bund zahlt die Hälfte des Geldes mittels eines Verpflichtungskredits. Die andere Hälfte sollen die Kantone zahlen. Letztere können diese Kosten ganz oder teilweise an die gesuchsstellenden Gemeinden weitergeben. Den Kantonen und Gemeinden ist es selbst überlassen, ob sie diese Förderung in Anspruch nehmen oder nicht.

In einem nächsten Schritt berät der National- und Ständerat über die Gesetzesvorlage.

Titelbild: Florian Bodoky

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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