
EU-Batterieverordnung: neue Ausnahmen für Smartwatches und Spielzeug
Ab Februar 2027 müssen sich Akkus in vielen Geräten grundsätzlich austauschen lassen. Die EU-Kommission erweitert nun jedoch die Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem bestimmte Smartwatches, elektrisches Spielzeug und medizinische Spezialgeräte.
Die EU-Batterieverordnung soll fest verbaute Akkus zurückdrängen und die Lebensdauer elektronischer Geräte verlängern. Nun weitet die Europäische Kommission die Ausnahmen von der Austauschpflicht auf sechs weitere Produktgruppen aus.
Dazu gehören bestimmte Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug sowie mehrere medizinische, industrielle und landwirtschaftliche Spezialgeräte. Bei ihnen dürfen Hersteller die Akkus so verbauen, dass nur unabhängige Fachkräfte sie entfernen und ersetzen können. Die Kommission begründet die Ausnahmen vor allem mit Sicherheitsrisiken sowie besonderen Anforderungen an Größe, Abdichtung oder Belastbarkeit der Geräte.
Die Pflicht zum Wechsel durch Nutzerinnen und Nutzer entfällt allerdings nicht pauschal für jede Smartwatch oder jedes elektrische Spielzeug. Die jeweiligen Geräte müssen die im delegierten Rechtsakt festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Sonderregel für kleine und versiegelte Wearables
Für den Elektronikmarkt ist vor allem die Ausnahme für Wearables relevant. Sie kann neben Smartwatches und Fitness-Trackern auch smarte Brillen sowie Elektronik in Kleidung oder Accessoires betreffen.
Entscheidend ist die Bauweise. Die Kommission erlaubt die Ausnahme etwa bei besonders kleinen Geräten, wenn ein sicherer Zugriff auf den Akku technisch kaum möglich ist. Auch ein dauerhaft versiegeltes Gehäuse kann sie rechtfertigen, wenn es das Produkt vor Wasser, Staub oder Stößen schützen muss.
Damit schwächt die Kommission eine zentrale Vorgabe der Batterieverordnung ab. Wie bereits 2023 berichtet, sollen sich ab dem 18. Februar 2027 tragbare Akkus grundsätzlich mit handelsüblichen Werkzeugen entfernen und ersetzen lassen. Hitze oder Lösungsmittel dürfen dafür nicht nötig sein.
Spielzeug erhält eine Übergangsregel
Auch elektrisches Spielzeug kann unter die neuen Ausnahmen fallen. Bis zum 31. Juli 2030 gilt bei diesem Punkt eine Sonderregel. Danach greifen entsprechende Vorgaben der neuen EU-Spielzeugverordnung.
Die Kommission will damit vor allem Risiken für Kinder vermeiden. Bei kleinen Produkten könnten ein zugänglicher Akku oder Teile des Verschlusses verschluckt werden. In solchen Fällen dürfen Hersteller den Energiespeicher weiterhin geschützt im Gehäuse unterbringen.

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Hinzu kommen Geräte für explosionsgefährdete Bereiche. Dazu zählen je nach Einsatzgebiet speziell geschützte Motoren, Sensoren, Pumpen oder Flurförderzeuge. Bei ihnen könnte ein Eingriff die Schutzwirkung beeinträchtigen.
Auch am Körper getragene Systeme zur subkutanen Verabreichung von Medikamenten sind erfasst. Ein fehlerhafter Austausch könnte ihre Funktion oder Dosierung beeinflussen. Eine weitere Ausnahme umfasst Telematikgeräte auf Land- und Baumaschinen. Sie müssen starken Vibrationen, Staub, Wasser und Temperaturschwankungen standhalten. Ihre Wartung übernehmen üblicherweise geschulte Fachkräfte.
Die sechste Produktgruppe betrifft kabellose Temperaturfühler für Lebensmittel. Dazu gehören etwa kompakte Grill- oder Fleischthermometer, die während des Garens im Essen stecken. Wird ihre Abdichtung bei einem unsachgemäßen Eingriff beschädigt, könnten Batteriechemikalien mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

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Die neuen Sonderregeln ändern nichts daran, dass die Verordnung bereits Folgen für die Produktentwicklung hat. Wie Nintendo, Apple und andere Hersteller ihre Geräte anpassen, hat meine Kollegin Michelle in einem ausführlichen Hintergrund analysiert.
Ausnahmen gab es schon zuvor – auch für Smartphones
Die Batterieverordnung enthielt bereits Sonderregeln. Sie gelten unter anderem für bestimmte medizinische Geräte sowie für sogenannte Nassgeräte, die regelmäßig mit Wasser in Berührung kommen und abwaschbar sein müssen. Dazu zählen etwa elektrische Zahnbürsten und Mundduschen.
Smartphones und Tablets sind dagegen nicht allein deshalb ausgenommen, weil sie gegen Wasser und Staub geschützt sind. Für sie gelten zusätzlich die europäischen Ökodesign-Vorgaben. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Hersteller besonders langlebige, fest verbaute Akkus verwenden. Näheres kannst du in meinem ersten Artikel nachlesen.
Die EU verlangt damit nicht in jedem Fall einen frei zugänglichen Energiespeicher. Entscheidend ist, dass ein verschlissener Akku ersetzt werden kann, ohne das gesamte Gerät entsorgen zu müssen.
Parlament und Rat können noch widersprechen
Die Kommission hat die Ausnahmen am 14. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt beschlossen. Nun prüfen das Europäische Parlament und der Rat der EU die Regelung. Widerspricht keines der beiden Organe, tritt sie 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Am grundsätzlichen Ziel der Batterieverordnung ändert sich wenig. Die EU will Reparaturen erleichtern und Elektroschrott vermeiden. Bei kleinen, versiegelten oder sicherheitskritischen Geräten räumt sie den Herstellern nun jedoch noch mehr Spielraum ein.
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