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EU leitet Untersuchung gegen Booking.com ein

Florian Bodoky
22.10.2026

Fake-Unterkünfte, Phishing, unklare Werbung: Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen Booking.com eröffnet. Dem Portal droht eine hohe Busse.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Verfahren gegen die Plattform Booking.com eröffnet. Brüssel will klären, ob das Reiseportal genug gegen gefälschte Inserate, gefälschte Unterkünfte, Phishing und Missbrauch von Kundendaten tut. Auch die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen steht auf dem Prüfstand.

Fake-Inserate und Phishing

Im Zentrum der Untersuchung zählen Maschen zum Betrug Reisender. Etwa Inserate, in denen Unterkünfte beworben werden, die gar nicht existieren. Oder Kriminelle, die sich als Vermietende ausgeben und gefälschte Nachrichten mit denen Betrüger an deine Passwörter oder Bankdaten kommen wollen. Die EU-Kommission prüft, ob Booking mit seinem Sitz in Amsterdam gegen solche Vorkommnisse konsequent genug vorgeht und entsprechende Inserate entfernt. Nach Einschätzung der EU-Behörden werden die Risiken durch Betrug und nicht lizenzierte Unterkünfte von Booking.com stark unterschätzt. Gemäss der Kommission gingen beim Portal allein im ersten Halbjahr 2026 über 1000 Betrugsmeldungen ein. Der Schaden belief sich auf rund 82 000 Euro. Das ist bereits das Zehnfache der Schadenssumme von 2025.

Zudem prüft die Behörde in Brüssel, wie das Portal Daten von Gästen an seine Partner weitergibt und wie der Nachrichtenaustausch funktioniert. Sie wollen wissen welche Schutzmechanismen eingebaut sind, wie diese funktionieren und wie sicher sie sind.

Ist es ein Suchergebnis oder eine Werbung?

Hotels und Vermieter von Unterkünften können Booking eine Gebühr bezahlen, um Angebote zu pushen. Dann erscheint die entsprechende Unterkunft weiter oben in den Suchergebnissen – auch wenn es vielleicht andere gibt, die den Anforderungen der Suchenden eher entsprechen. Die Kommission will wissen, wie deutlich diese Platzierungen als Werbung deklariert sind und ob du als User die Werbeeinstellungen anpassen kannst.

Booking.com sichert der EU-Kommission seine volle Kooperation zu und will mit dieser und ihren Geschäftspartnern gegen den Betrug vorgehen. Die Kommission stellt derweil klar, dass das Verfahren lediglich eröffnet ist. Noch ist nicht klar, ob und inwiefern ein Rechtsverstoss seitens Booking.com stattgefunden hat.

Für die Buchungsplattform ist das die erste Untersuchung im Rahmen des Digital Services Acts (DSA). Stellen die Ermittelnden Verstösse fest, droht eine Geldbusse von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Andere Portale, wie etwa Temu oder Elon Musks Plattform X sind bereits zu Geldstrafen in Millionenhöhe verurteilt worden.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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