
ASUS Rog G20cb
Intel Core i7-6700, 16 GB, 256 GB, GeForce GTX 1080
ASUS Rog G20cb
Intel Core i7-6700, 16 GB, 256 GB, GeForce GTX 1080
Meines Wissens sollte dies kein Problem sein, da beide den LGA 1151 Sockel und die selbe Lithografie von 14nm teilen. Jedoch wird ein BIOS Update von nöten sein um gute Stabilität zu erhalten.
Als Beispiel wäre das 2 x 16 GB 2.133 MHz: https://www.digitec.ch/de/s1/producttype/arbeitsspeicher-2?opt=v10-7967:2|v10-7804:16000000000&pdo=10-3195:8135|10-420:185139&tagIds=76
Nein, sie können es jedoch selber installieren, wenn sie eine Kopie besitzen. Windows 7 wird nicht mehr an OEMs ausgeliefert
Habe das Gerät am Beamer in der Stube für die HTC Vive und als Media Center mit Plex. Das Gerät läuft soweit einwandfrei und ist kompatibel mit den Codecs, die mein AV Receiver unterstützt (wobei das zu grossen Teilen eher von Software abhängig ist). Die Wärme- und Geräuscheentwicklung ist auf niedrigem Niveau. Soweit passt das alles. Je nach Einsatzzweck ist das Gerät aber sicherlich zu teuer und überdimensioniert.
Auf ihrer Website (https://www.asus.com/ch-fr/ROG-Republic-Of-Gamers/ROG-G20CB/) sieht es so aus, als ob es ddr4 und eine m.2 SSD ist (steht auch nicht in der Beschreibung). Wenn du bereit bist, so viel Geld in einen Desktop-Computer zu stecken, kann ich dir nur raten, dir selbst einen zu bauen. Bei diesem Modell weiß ich nicht, ob die Aufrüstungsmöglichkeiten aufgrund des Platzes groß sind. Wenn du irgendwelche Fragen hast, zögere nicht.
Um den Typ von Mainboard zu eruieren, sollte man das Gerät aufmachen. Damit entfällt die Garantie. Windows 10 ist vorkonfiguriert.
Absolut, einfach via HDMI anschliessen, hab ich auch so gemacht. Ich hab sogar zwei "Bildschirme" dran, einen via DVI (27" Monitor) und einen via HDMI (55" LCD TV).
Hallo, Ja, dieser Computer ist VR-Ready. Mit freundlichen Grüßen Tietoss
Ich habe vor kurzem mit einem Reparaturdienstleister (Garantiefall) gesprochen wegen einem Notebook bei dem ich die SSD getauscht habe. Die Aussage war: Gemäss Schweizer Gesetz ist ein Gerät nach dem Kauf dein Eigentum und du darfst es nach belieben umrüsten/aufrüsten. Solange bei einem Garantiefall der gemeldete Defekt nicht mit dem Umbau in Verbindung gebracht werden kann, ist diese weiterhin gewährleistet.
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