Ich habe vor kurzem mit einem Reparaturdienstleister (Garantiefall) gesprochen wegen einem Notebook bei dem ich die SSD getauscht habe. Die Aussage war: Gemäss Schweizer Gesetz ist ein Gerät nach dem Kauf dein Eigentum und du darfst es nach belieben umrüsten/aufrüsten. Solange bei einem Garantiefall der gemeldete Defekt nicht mit dem Umbau in Verbindung gebracht werden kann, ist diese weiterhin gewährleistet.