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Sieg für Init7: Bundesgericht hebt Netzsperren-Anordnung auf

Staatsanwaltschaften dürfen Internetanbieter nicht einfach anweisen, Websites zu blockieren. Das hat das Bundesgericht entschieden und damit eine Beschwerde des Winterthurer Providers Init7 gutgeheissen. Dieser hatte sich gegen die Verfügung gewehrt.

Verfügungen zur Sperrung von Websites dürfen nur in gesetzlich geregelten Spezialfällen ausgesprochen werden – ansonsten fehle die rechtliche Grundlage dafür. Das sagte das Bundesgericht in seinem Urteil vom 4. November 2026. Auslöser für diese Untersuchung war ein Fall von Anlagebetrug im Kanton Waadt. Über mehrere Websites haben Cyberkriminelle Dutzende Nutzerinnen und Nutzer um mehr als 1,7 Millionen Franken gebracht. Im Juli 2025 forderte die Waadtländer Staatsanwaltschaft deshalb mehrere Provider auf, diese Seiten für ihre Kundinnen und Kunden zu sperren. Sie wollte so verhindern, dass noch mehr Menschen auf die Betrugsmasche hereinfallen.

Die Behörde berief sich dafür auf ihre Befugnis, Dinge im Rahmen der Strafverfolgung Dinge zu beschlagnahmen. Diese Befugnis ist aber nicht dafür gedacht, Provider zum Sperren von Websites zu zwingen. Netzsperren gibt es in der Schweiz nur dann, wenn ein Strafverfahren einen Bereich betrifft, bei dem solche Massnahmen rechtlich zugelassen sind. Dies betrifft das Geldspielgesetz, verbotene Pornografie und bestimmte Fälle von unlauterem Wettbewerb. Dies sei in der Gesetzgebung bewusst so spezifiziert worden, damit Netzsperren nicht pauschal ausgesprochen werden können.

Auch Klimaaktivisten-Seite durfte nicht gesperrt werden

Bereits zuvor unterlag die waadtländische Staatsanwaltschaft in einem Gerichtsfall. Das Waadtländer Kantonsgericht hob die Sperrverfügung der Staatsanwaltschaft gegen die Website der Gruppierung «Grondements des Terres» auf. Die Ermittler brachten die Gruppe mit einem Brandanschlag auf das Holcim-Zementwerk in der Gemeinde Bretonnières in Verbindung, bei dem sich Sachschaden ereignete. Allerdings wurde auf der Website selbst nirgends zu Gewalt aufgerufen, weswegen keine Kausalität zwischen der Untersuchung und der Website der Bewegung hergestellt werden konnte. Auch hier war es Init7, der gegen die Verfügung Beschwerde einlegte.

Ein weiterer Beschwerdefall gegen eine Sperrverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis ist noch hängig.

So geht es weiter

Init7 spricht in seiner Mitteilung von einem «klaren Verdikt» und betreibt Kollegenschelte. Als einziger Provider habe man sich gegen die widerrechtlichen Anordnungen gewehrt. Das Urteil sei «aus Sicht der Demokratie und Informationsfreiheit im Internet richtungsweisend». Weniger erfreut zeigt sich die Waadtländer Staatsanwaltschaft. Sie fühlt sich im Kampf gegen die Kriminalität beschnitten und fordert ein rasches Handeln des Parlaments, wie sie gegenüber der SDA verlauten liess.

Weitere Sperren sind zwar nicht in Sicht. Allerdings arbeitet der Bund derzeit an der Revision des Fernmeldegesetzes. Dort besteht allenfalls die Möglichkeit, dass sich Webadressen mit den Endungen .ch und .swiss unter bestimmten Bedingungen direkt abschalten lassen.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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