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Gerichtsurteil: Google darf Chrome behalten

Der Suchmaschinen-Gigant muss künftig gewisse User-Statistiken mit der Konkurrenz teilen. Den eigenen Browser muss Google aber nicht verkaufen. Auch der Milliardendeal mit Apple bleibt erlaubt.

Ein US-Bundesgericht hat entschieden: Google darf seinen Browser Chrome und das Betriebssystem Android behalten. Die geforderte Zerschlagung des Konzerns bleibt aus. Das Urteil folgt auf die Feststellung, dass Google ein Suchmaschinen-Monopol hat und dieses illegal mit exklusiven Vertriebsvereinbarungen abgesichert hat.

Richter Amit Mehta hat entschieden, dass die geforderten Massnahmen zu weit gehen. Er ordnete stattdessen andere Auflagen an: Google muss einmalig bestimmte Suchdaten mit Wettbewerbern teilen. Darunter Index- und Interaktionsdaten. So sollen Konkurrenten wie Microsoft Bing, DuckDuckGo, OpenAI und Perplexity die Chance erhalten, die eigenen Suchdienste zu verbessern. Die Daten sollen zu marktüblichen Preisen bereitgestellt werden.

20-Milliarden-Deal mit Apple weiterhin erlaubt

Das Urteil wird von Analysten als Erfolg für Google und Apple gewertet. Die Aktien beider Unternehmen stiegen nach der Entscheidung deutlich. Kritische Stimmen bemängeln, dass die Massnahmen nicht ausreichen, um Googles Monopol zu brechen.

Im Verfahren wurden auch die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) thematisiert. KI-gestützte Suchdienste wie OpenAI und Perplexity drängen mit neuen Ansätzen auf den Markt. Richter Mehta nennt diese Entwicklung als Grund für seine Zurückhaltung: Die Marktbedingungen würden sich verändern und neue Anbieter hätten damit gute Chancen, mit Google zu konkurrieren.

Google will Urteil anfechten

Das Urteil könnte als Blaupause für zukünftige Verfahren gegen andere Tech-Riesen wie Meta, Amazon und Apple dienen. Die US-Regierung hat bereits weitere Kartellklagen angestrengt, unter anderem im Bereich der Onlinewerbung, wo Google ebenfalls als Monopolist eingestuft wurde.

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Mein Fingerabdruck verändert sich regelmässig so stark, dass mein MacBook ihn nicht mehr erkennt. Der Grund: Wenn ich nicht gerade vor einem Bildschirm oder hinter einer Kamera hänge, dann an meinen Fingerspitzen in einer Felswand.


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