Theoretisch ist es machbar aber in den Swisscom AGB's ist eine Mobile Datennutzung auch wenn sie unbegrenztes Datenvolumen hat verboten.
Zitat AGB: "Erhebliche Abweichung vom üblichen Gebrauch" und "Spezialanwendungen" bedeuten, dass die Mobilfunk- Dienstleistung zweckentfremdet (d.h. nicht im Sinne eines normalen Mobilfunkanschlusses) oder missbräuchlich eingesetzt wird. Beispiele sind Überwachungsanwendungen, Maschine-Maschine- und Durchwahl- verbindungen. Weitere Beispiele finden sich auf
https://www.swisscom.ch.