Hintergrund

Von Kevin hinters Licht geführt: Viele Top-Bewertungen stammen vom Hersteller selbst

Der Kevin.3 von Mitipi soll Anwesenheit simulieren und Einbrecher abschrecken. Nun zeigt sich, dass auch an anderer Stelle simuliert wurde: in den Bewertungen und Kommentaren auf Galaxus.

Es kommt selten vor, dass aus einem Produkttest eine Detektivgeschichte wird. In diesem Fall ist es so. Im Anschluss an mein Review zum Einbruchschutz Kevin.3 des Freiburger Unternehmens Mitipi häufen sich die Vermutungen, dass in den Kommentaren nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Sie erreichen mich per Mail und sie stehen öffentlich in der Kommentarspalte.

Dort beginnt alles harmlos. Erst entwickelt sich ein kleiner Wettstreit um den lustigsten Spruch. Der Preis des Kevin.3 steht im Fokus, das Produkt wird hart kritisiert. Dann formiert sich eine Gegenbewegung, die das Gerät verteidigt und lobt. Schliesslich steht der Vorwurf im Raum, dass Mitarbeitende des Herstellers dahinterstecken. Es folgt der Vorwurf der Verleumdung. Soweit ein ganz normaler Tag in der Kommentarspalte.

Schreibt hier ein Mitarbeiter?
Schreibt hier ein Mitarbeiter?
Quelle: Screenshot galaxus.ch

Pikant ist, dass in diesem Fall der erste Vorwurf berechtigt und der zweite damit hinfällig ist. Nicht nur beanstandete Kommentare, sondern, wie ich nach und nach erkennen werde, auch viele Bewertungen des Produkts stammen von Personen aus dem Unternehmen Mitipi. Ich konfrontiere den CEO Patrick Cotting mit den Fakten und bitte um seine Stellungnahme innerhalb von einer Woche.

Sie kommt pünktlich – und kämpferisch. Er würde sich freuen, wenn wir uns um offensichtlich falsche und diffamierende Bewertungen mit der gleichen Sorgfalt kümmern würden. Vor allem amerikanische und asiatische Tech-Unternehmen würden Agenturen und bezahlte Einzelpersonen einsetzen, um potenzielle Konkurrenten wie Mitipi zu diffamieren. «Wie korrigieren Sie das?», fragt Cotting.

Wenn wir vor so einem Fall stehen, dann klammern wir unsere eigene Rolle in der Geschichte nicht aus. Ich will mir ein vollständiges Bild machen. Und unser Anspruch ist, dass du das auch kannst. Um zu wissen, wie die rechtliche Lage ist und was ich öffentlich machen darf, hole ich mir vorab Rat.

Die rechtliche Ausgangslage

Ich kontaktiere Martin Steiger, der als Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum bereits einer Kollegin von mir in einem ähnlichen Fall Auskunft erteilt hatte. Er verweist – damals wie heute – auf Art. 3 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb:

Unlauter handelt insbesondere, wer […] über sich, seine Firma, […] seine Waren, Werke oder Leistungen […] oder über seine Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb begünstigt
Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG

Darunter würden Bewertungen fallen, bei denen nicht offengelegt werde, dass sie nicht von berechtigten Dritten, beziehungsweise Kunden, stammen, sondern direkt oder indirekt vom bewerteten Unternehmen. Seine Schlussfolgerung, nachdem ich ihm die Situation geschildert habe: «Was Sie beschreiben, entspricht dieser Rechtslage. Das Gleiche gilt meines Erachtens für Kommentare.»

Zusätzlich führt Steiger Art. 2 UWG an, wonach «jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst, unlauter und widerrechtlich» sei. Er gehe davon aus, dass ich über die problematischen Bewertungen, die ich recherchiert habe, journalistisch schreiben darf.

Der Anwalt gibt mir noch diesen Satz mit auf den Weg: «Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie Digitec Galaxus reagiert, wenn die eigenen Spielregeln für Bewertungen verletzt werden.» Gute Frage.

Die Spielregeln für Bewertungen

Unser Community Team gibt mir Auskunft darüber, ob unsere Partner entsprechend informiert sind: «Alle erhalten unsere Community-Regeln, in denen klar festgehalten ist, dass das Bewerten eigener Produkte nicht erlaubt ist.» Allerdings sind die Händler, über die wir Produkte verkaufen, nicht zwingend Hersteller des Produkts. So ist es auch in diesem Fall: Mitipi als Hersteller ist nicht unser direkter Partner. Bei Verstössen wie diesem kontaktiert das Category Management deshalb die gelisteten Händler und bittet sie, den Hersteller über unsere Richtlinien zu informieren.

An Diskussionen beteiligen dürfen sich prinzipiell alle. Händler, Firmen und Hersteller können bei uns offen auftreten und unter Bewertungen sachlich auf Fragen oder Kritik reagieren. Gibt sich der Hersteller oder Händler als solcher zu erkennen, darf er also mitdiskutieren. Jedoch muss er sich an unsere Community-Richtlinien halten und hat ein ganz normales Benutzerkonto.

Wer nicht extra gebrieft wird und als ganz normaler Benutzer ein Produkt bewerten will, findet unter dem Eingabefeld einen Link zu den Community-Bedingungen. Diese helfen uns, weil wir darauf verweisen können. Gelesen werden sie vermutlich nicht viel. Es ist also durchaus möglich, dass sich jemand des Verbots und der Rechtslage nicht bewusst ist.

Bei der Bewertung von Produkten ist es nicht gestattet, Produkte aus eigenem Vertrieb positiv darzustellen sowie Konkurrenzprodukte in einem negativen Licht zu präsentieren.
Aus den Community-Bedingungen bei Galaxus

Spam mit immer gleichen Formulierungen und kurzen zeitlichen Abständen zwischen den Posts ist relativ einfach zu erkennen. Bei «handgemachten» Fakes ist das schon schwieriger. Wenn Bewertungen nicht gemeldet werden oder wir nicht per Zufall darauf stossen, ist es praktisch unmöglich, alle Fälle zu enttarnen. Wir sind somit auf Tipps aus der Community angewiesen.

Über die drei Punkte kannst du Kommentare und Bewertungen melden.
Über die drei Punkte kannst du Kommentare und Bewertungen melden.
Quelle: Screenshot galaxus.ch

Wird eine Bewertung wegen Fake-Verdachts gemeldet, dann checkt unser Community Team das entsprechende Benutzerkonto. Die Kolleginnen und Kollegen recherchieren die betreffende Person über öffentlich zugängliche Quellen und Social Listening Tools wie Brandwatch. «Entscheidend ist dabei, dass wir Bewertungen nur dann entfernen, wenn wir mit hundertprozentiger Sicherheit von einem Regelverstoss ausgehen können», erfahre ich.

Die Bewertungen unter der Lupe

Nicht nur in der Kommentarspalte meines Reviews bekommt Kevin.3 Support von zufriedenen Nutzerinnen und Nutzern. Am 12. und 13. Januar werden vier neue Bewertungen abgegeben, die das Gerät alle mit fünf Sternen bewerten. Daran lässt sich gut die beschriebene Trennlinie erklären.

  • Die erste stammt von einem Beiratsmitglied von Mitipi. Das ist eindeutig ein Verstoss, unser Community Team hat sie gelöscht.
  • Die zweite stammt von einer Person aus dem Umfeld des Unternehmens. Ob sie in irgendeiner Form an Mitipi beteiligt ist, wissen wir nicht. Deshalb bleibt die Bewertung stehen.

Sein Umfeld um Unterstützung zu bitten, ist legitim: «Unternehmen dürfen um Bewertungen bitten», erklärt Anwalt Martin Steiger. «Dabei ist klar, dass positive Bewertungen gemeint sind.» Würden die resultierenden Bewertungen freiwillig erfolgen und inhaltlich richtig sein, halte er das nicht für problematisch. «Die inhaltliche Richtigkeit bedeutet, dass eine Person, die um eine Bewertung gebeten wird, das Produkt tatsächlich beurteilen kann.» Ansonsten bewege man sich schnell einmal im unlauteren Wettbewerb.

Gut zwanzig Minuten nach der Bewertung aus dem Dunstkreis des Unternehmens verbucht Kevin.3 die nächsten fünf Sterne. Wieder direkt von Mitipi. Sie wurde mit einem neu angelegten Account vergeben und vom Community Team gelöscht. Kurz danach erscheint wiederum eine Rezension, die nicht hundertprozentig zuzuordnen ist. Sie bleibt aus den genannten Gründen online.

Verifizierte Käufe vs. nicht verifizierte Käufe

Was mir sofort auffällt: Keine dieser vier bewertenden Personen hat das Gerät bei uns gekauft. Um möglichst viele nützliche Meinungen zu möglichst vielen Produkten zu haben, können bei Galaxus alle alles bewerten.

So sind momentan die Regeln.
So sind momentan die Regeln.
Quelle: Screenshot galaxus.ch

Nur wenn «hat dieses Produkt gekauft» über einer Rezension steht, weisst du, woran du bist. Diese Praxis kritisiert Patrick Cotting. Andere Plattformen würden nur Bewertungen von Kunden zulassen, die das Produkt auch gekauft haben. Bei uns habe die Armee von «Influencern» und «Bewertern» anderer Tech-Unternehmen leichtes Spiel.

Es stimmt, dass bei Galaxus nur ein Benutzeraccount nötig ist. Sterne und schriftliche Bewertungen werden bei uns, wenn man das Gesamtsortiment betrachtet, trotzdem mit sehr grosser Mehrheit von Käuferinnen und Käufern vergeben.

Ich schaue mir deshalb alle 21 Bewertungen des Kevin.3 an, die zwischen Oktober 2024 und Anfang Februar 2026 eingegangen sind. Die inzwischen gelöschten schliesse ich ein. Sechs davon sind verifizierte Käufe, eine Rezension stammt von mir («von der Redaktion getestet»). Es ergibt sich folgendes Bild.

Durchschnittliche Bewertung verifiziert/getestet: ⭐️⭐️⭐️
Zwei enttäuschte Kundinnen oder Kunden ziehen mit je nur einem Stern den Schnitt nach unten. Einer vergibt drei, die übrigen vier jeweils vier Sterne.

Durchschnittliche Bewertung unverifiziert: ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
Ausnahmslos alle 14 Personen, die das Gerät nicht bei uns gekauft haben, vergeben die Bestnote.

Dieses Verhältnis ist ungewöhnlich. Genau wie der gute Start, den das Produkt bei uns hat.

Als der Kevin.3 bei uns ins Sortiment kommt, erhält er die ersten drei Bewertungen alle am 31. Oktober 2024. Die erste von einer Person, die «ein ganz neues Sicherheitsgefühl» empfindet und keine Negativpunkte nennt. Das ist okay. Die zweite lobt «einen tollen Qualitätssprung» und die Entwicklung des Unternehmens Mitipi. Sie stammt von Mitipi selbst.

So wurde das eigene Produkt bewertet.
So wurde das eigene Produkt bewertet.
Quelle: Screenshot galaxus.ch

In diesem Stil geht es weiter. Entweder sind die Rezensionen Mitipi zuzuordnen. Oder es fällt auf, dass dieselben Personen schon die erste Produktgeneration des Kevin kurz nach dem Verkaufsstart bewertet haben. Das ist mit einem Klick aufs jeweilige Profil unter «Community» öffentlich einsehbar. Ein mit fünf Sternen versehener glänzender Start ist jedenfalls gelungen.

Anschliessend folgen die ersten Rezensionen von Leuten, die das Gerät bei Galaxus gekauft haben. Von einem bis vier Sternen ist alles dabei, es gibt Lob und Kritik. Man kann wohl sagen, dass sich hier ein realistisches Bild der Kundenzufriedenheit abzeichnet.

Belege für den Vorwurf, dass Konkurrenten dem Produkt schaden wollen, kann ich nicht erkennen. Kritik kommt ausschliesslich von verifizierten Käuferinnen und Käufern. Einfluss genommen wird nur zugunsten von Mitipi.

In diesem Punkt hat Patrick Cotting Recht: Es ist sehr einfach. Als User habe ich keinen schnellen Überblick, welche Bewertungen von der Galaxus-Kundschaft stammen. Ich kann nicht danach filtern. Die Standardsortierung («hilfreichste») lässt sich mit ein paar Upvotes manipulieren. Schon stehen die gewünschten Rezensionen oben. Es lohnt sich, einen Blick auf die Übersicht zu werfen und gezielt nach ausgewogenen Bewertungen zu suchen. Die Wahrheit liegt oft irgendwo in der Mitte.

Es lohnt sich, gezielt nach ausgewogenen Bewertungen zu suchen.
Es lohnt sich, gezielt nach ausgewogenen Bewertungen zu suchen.
Quelle: Screenshot galaxus.ch

Sechs Jahre früher lief es ähnlich

Da ich schon dabei bin, schaue ich mir auch die erste Produktgeneration des Kevin an. Sie wird inzwischen nicht mehr verkauft, rückt aber schnell in den Fokus, da einige Accounts mit fünf Jahren Abstand ausschliesslich diese beiden Produkte bewertet haben.

2019 zeigt sich dasselbe Muster. Es geht glänzend los und einige Bewertungen sind direkt auf Mitarbeitende zurückzuführen. Da verwundert es dann, wenn der Rezensent «positiv überrascht» ist.

Was mich überrascht: Im Durchschnitt hat die Starthilfe keinen grossen Einfluss. Über die Jahre bewerten 39 verifizierte Käuferinnen und Käufer das Produkt mit 3,8, die übrigen neun Rezensenten mit 3,9 Sternen. Ein realistisches Verhältnis, ein realistisches Ergebnis.

Auch hier spricht nichts dafür, dass gezielt negativ Einfluss genommen wurde. Nur drei Ein- oder Zwei-Sterne-Bewertungen stammen nicht von verifizierten Käuferinnen und Käufern. Alle drei kritisieren das Produkt im Rahmen der Regeln. Alle drei haben schon häufiger Produkte bewertet. Mal besser, mal schlechter.

Und die goldene Rampe mit fünf Sternen zum Auftakt wurde wiederum vom Unternehmen selbst gebaut. Das deckt sich mit der Gegenwart. Auf anderen Verkaufsportalen fällt mir ebenfalls auf, dass das aktuelle Gerät seine Bewertungen jeweils innerhalb einiger Tage oder Wochen verbucht hat. Alle sind top, einige Formulierungen kommen mir bekannt vor.

Schleichwerbung ist auch noch ein Thema

Dass Mitarbeitende des Herstellers ihr Produkt gut finden, sollte so sein. Sie dürfen es eben nicht bewerten. Wenn Personen aus dem Umfeld eines Unternehmens positive Bewertungen abgeben, ist das unter den vorhin beschriebenen Voraussetzungen legitim. Anders würde es aussehen, wenn sie am Unternehmen beteiligt wären. Dass es in diesem Punkt vollends unübersichtlich wird, zeigen die vergangenen Wochen.

Mitipi war in den vergangenen Wochen auf Investorensuche.
Mitipi war in den vergangenen Wochen auf Investorensuche.
Quelle: Screenshot conda.ch

Auf Galaxus lobt im November 2025 wieder jemand in einer Rezension das «geniale Produkt» – und bedankt sich via Linkedin beim CEO für die grossartige Arbeit im 2025. Das ist kein hundertprozentiger Beweis für ein Investment, die Bewertung bleibt deshalb stehen. Allerdings ist Mitipi zu dieser Zeit erfolgreich auf Investorensuche.

Und sicher ist, dass nach der Kampagne 153 neue Investorinnen und Investoren ein Interesse daran haben, dass Mitipi gut dasteht. Dürften sie Bewertungen abgeben? Auch dazu frage ich den Anwalt nach seiner Einschätzung.

«Wenn ein Investor ein Unternehmen, an dem er beteiligt ist, online positiv bewertet, dann dürfte diese positive Bewertung eigennützig motiviert sein», sagt Martin Steiger. Gleichzeitig werde das Investment nicht offengelegt, der Werbecharakter sei nicht erkennbar: «Es handelt sich meines Erachtens um Schleichwerbung.»

Ob und bei wem das der Fall ist, lässt sich von aussen nicht bewerten. Weder bei Mitipi noch bei anderen Unternehmen.

Anonyme Kommentare

Einfacher ist es, das Geschehen bei uns in den Kommentaren nachzuvollziehen, die ich nicht Wort für Wort auseinandernehmen, sondern die groben Linien nachzeichnen werde. Am 9. Januar publiziere ich meinen Testbericht. Ein paar Tage danach schalten sich der CEO und mindestens eine andere Person aus dem Unternehmen in den Kommentaren ein. Den Impuls kann ich nachvollziehen.

Denn es passiert, was oft passiert: Die Kommentarspalte spaltet. Der erste sucht sich den wunden Punkt – in diesem Fall ist es der Preis – und hackt pointiert darauf ein. Der nächste reibt Salz in die Wunde. Der dritte spricht dem Produkt mehr oder weniger die Existenzberechtigung ab. Die Mehrheit votet die schärfsten Formulierungen nach oben.

Wer auf diese Weise (und natürlich anonym) angegriffen wird, will selbstverständlich reagieren. Auch hier kann, wer sich diffamiert fühlt, Kommentare melden. Und hätte die Gelegenheit, im Namen des Unternehmens offen zu kommunizieren. Leider wurde auch hier der anonyme Weg gewählt. Erst mit inhaltlichen Argumenten. Dann mit einem zweiten, neu angelegten Account, der – wie am Anfang des Beitrags zu sehen – im Stil eines zufriedenen Kunden kommentiert.

Dass das nicht einmalig im Affekt passiert ist, zeigen die Bewertungen und Kommentare der Vergangenheit. Auch schon vor Jahren wurde unter der gleichen Rezension mal anonym, mal offen kommuniziert – im zweiten Fall so, wie es eigentlich sein sollte.

Händler und Hersteller können offen auf Kommentare und Bewertungen eingehen.
Händler und Hersteller können offen auf Kommentare und Bewertungen eingehen.
Quelle: Screenshot galaxus.ch

Zur Wahrheit gehört, dass «Rachebewertungen» von unzufriedenen Kundinnen und Kunden ein echtes Problem für die Anbieter darstellen. Er habe auf wieder einmal negative Bemerkungen reagiert, die die App kritisiert hätten, schreibt Patrick Cotting. «Wir hatten da gerade das Update der App veröffentlicht.» Da Informationen im Namen von Mitipi immer gelöscht und negative Bemerkungen immer stehen gelassen würden, habe er als User geschrieben.

Gelöschte Kommentare bleiben bei uns im System. Ich finde keinen Beleg für diesen Vorwurf, keinen gelöschten Beitrag im Namen von Mitipi.

Sicher ist: Der enttäuschte Kunde hatte das Produkt damals gekauft. Er lobt die Idee und die Materialien und lässt ansonsten seinem Frust freien Lauf. Doch es besteht kein Anspruch darauf, dass bestehende Rezensionen aktualisiert oder entfernt werden, nachdem das Produkt per Update verbessert wurde. Eine Produktbewertung ist immer eine Momentaufnahme, allerdings ist das bei Galaxus dank Datumsangabe klar zu erkennen.

Grundsätzlich gilt: Je sachlicher Produkte und Probleme damit beschrieben werden, desto besser für alle Beteiligten.

Produktbewertungen sollten sachlich geschrieben werden und Bezug auf die Eigenschaften, Fähigkeiten, Verarbeitung etc. des Produktes nehmen. Bei Problemen mit der Lieferzeit und Defekten jeglicher Art wende dich bitte an den Kundendienst.
Aus den Community-Bedingungen bei Galaxus

Frustriert geschriebene Reviews und hämische Kommentare ändern nichts an der Tatsache, dass in diesem Fall seitens des Herstellers systematisch mit verdeckten Karten gespielt und gegen die Regeln verstossen wurde.

Vorwurf: Galaxus schadet Schweizer Startups und KMU

Mit Verweis auf die Praktiken internationaler Tech-Unternehmen fragt Patrick Cotting, ob wir einfach nur Schweizer Startups und KMU angehen – in dem Wissen, dass sie antworten würden. Er habe «noch nie eine Antwort von Apple, Google und Co. erhalten.» Der Vorwurf lautet also: Die Grossen mit ihren unbegrenzten Möglichkeiten der Einflussnahme lassen wir laufen. Die Kleinen stellen wir an den Pranger.

Das ist ein harter Vorwurf an uns. Für unsere Testberichte wählen wir Produkte aus, die neu sind oder die wir aus anderen Gründen spannend finden. Innovationen von einheimischen Firmen finden wir häufig besonders interessant. In vergleichbaren Fällen lief es bislang immer so, dass wir das Schweizer Produkt zunächst ins Schaufenster gestellt haben. Wenn es im Review überzeugt, ist das mit Sicherheit kein Nachteil.

Häufen sich dann allerdings die Hinweise aus der Community, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, müssen wir ihnen nachgehen. Sonst dürften wir nicht mehr für uns in Anspruch nehmen, in diesem Punkt anders zu sein und unabhängig zu arbeiten. Was wären wir für eine Redaktion, wenn wir berechtigte Vorwürfe unter den Tisch fallen lassen würden?

Solche Hinweise kamen regelmässig bei einheimischen Unternehmen auf:

  • 2022 stand die Beauty-Marke Serinita wegen Fake-Bewertungen und anderen Mauscheleien in der Kritik.
  • 2024 kritisierte die Community den Thurgauer Shampoo-Hersteller Rausch, weil im Tagesangebot Bewertungen des eigenen Produkts auffielen.

Sollte Tim Cook bei uns nachweislich iPhones und MacBooks bewerten, würden wir auch darüber schreiben. Ob wir dazu eine Stellungnahme erhalten würden, weiss ich ebenso wenig, wie ob wir für Unternehmen dieser Grössenordnung relevant genug sind, um durch «Agenturen und bezahlte Einzelpersonen» in den Bewertungen Einfluss zu nehmen. Meine Vermutung: nein.

Vielleicht passiert das eher ein paar Nummern kleiner, wenn über «Clubs» gratis erhaltene Produkte bewertet werden oder auf andere Art subtiler Einfluss genommen wird als in diesem Fall. Alles erkennen können wir mit Sicherheit nicht. Und juristische Konsequenzen sind selten.

Kaum Verfahren wegen unlauterer Bewertungen

Ob ein Verhalten tatsächlich unlauter und widerrechtlich sei, müsse im Einzelfall geprüft werden, schreibt mir der Anwalt Martin Steiger. Dafür seien die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte zuständig, ferner könne Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission erhoben werden. Das passiere seiner Erfahrung nach selten. Der Aufwand für die Betroffenen sei zu hoch, die Prioritäten der häufig überlasteten Strafverfolgungsbehörden lägen bei anderen Themen.

In der Praxis gibt es allerdings, so mein Eindruck, kaum rechtliche Verfahren wegen unlauterer Bewertungen in der Schweiz.
Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum

Mit solchen Praktiken aufzufliegen, stelle ich mir in etwa so vor, wie im Radsport der 90er Jahre des Dopings überführt zu werden. Du stehst da, hast den Schaden und denkst dir: Ich mache doch nur, was viele machen, um konkurrenzfähig zu sein. Ich gebe dem Publikum, was es verlangt, damit ich wahrgenommen werde.

Wir alle schielen auf Top-Bewertungen, obwohl wir wissen, dass sie längst nicht immer sauber zustande kommen. Kriminelle setzen Fake-Reviews als Erpressungsmittel ein. Und es ist immer noch verlockend einfach, sich selbst einen kleinen Boost zu verschaffen.

Was Galaxus gegen Fake-Bewertungen tut

Um ehrlich zu sein, hat sich seit den vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit nicht sehr viel getan. Die Bewertungspraxis ist gleich geblieben. In den Richtlinien steht jetzt expliziter, was nicht erlaubt ist. Und unser Vorgehen lässt sich folgendermassen zusammenfassen:

  • Offensichtlichen Spam können wir herausfiltern.
  • Bei unauffälligeren Fake-Bewertungen sind wir auf Meldungen aus der Community angewiesen.
  • Kann das Community Team einen Verstoss zweifelsfrei belegen, wird die entsprechende Bewertung gelöscht. Im Wiederholungsfall werden die User geghostet.
  • Händler kennen unsere Richtlinien und können die Hersteller entsprechend briefen. Sie werden über Verstösse informiert.
  • Gröbere Verstösse machen wir wie in diesem Fall öffentlich, wenn sie von uns rezensierte Produkte betreffen.
  • Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Product Development prüfen technische Änderungen – immer mit dem Ziel, möglichst viele hilfreiche Bewertungen auf Galaxus zu haben.

Wir sind eine offene Community und es gibt keine Anzeichen dafür, dass dieser Ansatz in grösserem Stil ausgenutzt wird. Der Anteil unverifizierter Reviews ist verschwindend gering, er liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Diese haben im Durchschnitt weniger Sterne und sind kritischer formuliert als von Käuferinnen und Käufern verfasste Bewertungen.

Wir müssen also wirklich eher aufpassen, dass niemand systematisch schlecht gemacht wird – was im Falle von Mitipi wie dargelegt nicht geschehen ist. Unsere Bewertungspraxis kritisiert Patrick Cotting. Ein Wort der Selbstkritik hat mich von ihm nicht erreicht.

Zur Vorgeschichte meines Reviews

Es gibt unterschiedliche Wege, wie wir an Testprodukte kommen. Manchmal besitzen wir sie selbst. Manchmal organisiert sie das Category Management, da diese Kolleginnen und Kollegen den direkten Draht zu Händlern haben. Wenn das nicht klappt, bestellen wir sie bei uns im Shop oder fragen beim Hersteller direkt.

Als ich mich im November beim Category Management nach einem Testgerät erkundige, erfahre ich, dass der Kevin.3 von vielen Distributoren und Händlern bei uns angeboten wird, aber kein direkter Kontakt besteht. Also schreibe ich Mitipi. Noch am selben Tag antwortet mir der CEO. Das Produkt werde in den nächsten Tagen verschickt und er selbst stehe bei Fragen zur Verfügung.

Davon mache ich nach der Testphase Gebrauch und erhalte stets sehr schnell eine hilfreiche Antwort. Es gab keinen Versuch, mich zu beeinflussen und das Interesse am Gerät ging von mir aus. Schlussendlich habe ich den Kevin.3 mit «gut» bewertet und dieser Meinung bin ich nach wie vor.

Zum Abschluss eine Bitte

Wir wollen so offen und transparent wie möglich sein. Deshalb schreibe ich diesen Beitrag. Mein Eindruck ist, dass hier jemand über das Ziel hinausgeschossen ist. Im Wissen, dass andere es auch tun. Das kann man kritisieren. Ebenso das Produkt, Galaxus oder mich als Autor. Aber die Kritik sollte sachlich sein, damit sich eine echte Diskussion entwickelt, aus der wir alle etwas mitnehmen können. In diesem Sinne: Wie blickst du auf das Thema – und was können wir künftig besser machen?

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Einfacher Schreiber, zweifacher Papi. Ist gerne in Bewegung, hangelt sich durch den Familienalltag, jongliert mit mehreren Bällen und lässt ab und zu etwas fallen. Einen Ball. Oder eine Bemerkung. Oder beides.


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