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Verstoss gegen EU-Datenschutzregeln: Meta muss in Irland Rekordstrafe zahlen

Die irische Datenschutzbehörde verpflichtet Meta zu einer Strafzahlung wegen Verstössen von Facebook gegen die europäische Datenschutzverordnung. Der US-Konzern habe verbotenerweise Nutzerdaten aus der EU in die USA übermittelt.

Wie die irische Datenschutzbehörde DPC am Dienstag mitteilte, soll der Facebook-Mutterkonzern Meta eine rekordhohe Strafe wegen Verstössen gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bezahlen. Sie beträgt 1,2 Milliarden Dollar. Das ist noch einmal deutlich mehr als die 746 Millionen US-Dollar-Strafe, die Luxemburg 2021 gegen Amazon verhängt hatte.

Die Strafe gegen Meta geht zurück auf eine Beschwerde des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems. Er hatte erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Regelungen des «Privacy Shield»-Abkommens zwischen der EU und den USA geklagt. Das Abkommen besagt, dass die USA personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Ländern und dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie auch der Schweiz erhalten – und umgekehrt. Von Anfang an gab es heftige Kritik am Abkommen: Die persönlichen Daten der EU-Bürgerinnen und -Bürger seien dadurch nicht ausreichend geschützt; konkret: sie seien schlechter geschützt als es in der DSGVO steht.

Kommt Meta um die Rekordstrafe herum?

Die Strafe wird durch die irische Datenschutzbehörde nach einem langen Tauziehen mit dem EU-Datenschutzbeauftragten verhängt. Ursprünglich sahen die Iren eine mildere Strafe vor. Meta hat seinen europäischen Hauptsitz in Irland. Die Behörde wurde letztlich durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) verpflichtet, eine Strafe gegen das soziale Netzwerk zu verhängen. Max Schrems zeigt sich erfreut. «Wir sind froh über diese Entscheidung nach zehn Jahren Rechtsstreit», liess er mitteilen. «Das Bußgeld hätte wesentlich höher ausfallen können, da die Höchststrafe bei über 4 Milliarden liegt und Meta zehn Jahre lang wissentlich gegen die DSGVO verstoßen hat, um Profit zu machen.»

Meta hat umgehend angekündigt, gegen die Entscheidung und die Strafe in Berufung zu gehen. Man sehe sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Die Entscheidung der DPC sei «fehlerhaft und ungerechtfertigt». In einem Meta-Statement heisst es: «Hier geht es nicht um die Datenschutzpraktiken eines Unternehmens – es besteht ein grundlegender Rechtskonflikt zwischen den Regeln der US-Regierung für den Zugang zu Daten und den europäischen Datenschutzrechten, den die politischen Entscheidungsträger voraussichtlich im Sommer lösen werden.»

Schrems glaubt allerdings nicht, dass Meta sich damit um die Strafzahlung drücken kann. Auch wenn der Konzern Berufung einlegt, gebe es «keine reelle Chance, diese Entscheidung materiell zu ändern», so der Aktivist. Frühere Rechtsverletzungen könnten nicht durch ein derzeit diskutiertes neues Abkommen zwischen der EU und den USA beseitigt werden.

Titelfoto: Master Tux / Pixabay

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Journalist seit 1997. Stationen in Franken, am Bodensee, in Obwalden und Nidwalden sowie in Zürich. Familienvater seit 2014. Experte für redaktionelle Organisation und Motivation. Thematische Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Werkzeugen fürs Homeoffice, schönen Sachen im Haushalt, kreativen Spielzeugen und Sportartikeln. 


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