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Starlink setzt auf KI‑Training mit Kundendaten – wer das nicht will, muss selbst handeln

Martin Jud
21.1.2026

Starlink hat seine Datenschutzrichtlinien überarbeitet. Neu dürfen personenbezogene Daten auch fürs Training von KI‑Modellen genutzt werden. In bestimmten Fällen ist das sogar durch Drittanbieter für deren Zwecke möglich. Wer das nicht möchte, muss das Opt‑out selbst setzen.

Am 15. Januar 2026 hat Starlink seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert. Neu steht darin, dass Daten «zum Training unserer Modelle für maschinelles Lernen oder Künstliche Intelligenz» genutzt werden können. Nicht nur das: Drittanbieter dürfen diese Daten «in begrenzten Fällen» auch für die Schulung eigener KI‑Modelle verwenden – «einschliesslich für deren eigene unabhängige Zwecke».

Drittanbieter, KI‑Training – und das Opt‑out

Starlink kann personenbezogene Daten in bestimmten Fällen an verbundene Unternehmen und Dienstleister weitergeben: Wenn diese Aufgaben wie Hosting, Wartung, Backups, Speicherung, Zahlungsabwicklung, Nachrichtenversand, Werbung oder Analysen übernehmen. Dort beginnt die eigentliche Kontroverse: Daten können nicht nur in Starlinks eigenen KI‑Systemen landen, sondern auch in Modellen von Drittanbietern, die eigene Ziele verfolgen.

Für das KI‑Training durch Drittanbieter gibt es ein Opt‑out. Die Richtlinien formulieren es knapp: «Um die Verwendung Ihrer Daten für das Training von KI‑Modellen durch Drittanbieter zu deaktivieren, navigieren Sie bitte zu Ihren Benutzereinstellungen und aktivieren Sie die entsprechende Option.» Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung hat Starlink im «Changelog» veröffentlicht.

Welche Daten Starlink sammelt – und wofür sie genutzt werden

Die Richtlinien erklären, welche Daten Starlink erfasst. Dazu gehören Angaben wie Name, Adresse, Kontaktinformationen, Bestellungen und Zahlungsdaten. Beim Besuch der Starlink‑Website fallen zudem technische Informationen an – etwa die IP‑Adresse, mit der die Seite aufgerufen wird, sowie Browser‑ und Geräteinformationen. Das ist normales Webtracking und bezieht sich nur auf den Besuch der Starlink‑Website – nicht auf das allgemeine Surfverhalten.

Beim Betrieb des Internetdienstes selbst sammelt Starlink weitere technische Werte: Etwa die Qualität der Verbindung, die Ausrichtung der Satellitenschüssel, die WLAN‑Stärke im Haushalt und die öffentlichen IP‑Adressen, die Starlink den Usern im Zeitverlauf zuteilt. Diese Angaben betreffen den Zustand der Verbindung – nicht das Surfverhalten. In den Richtlinien findet sich kein Hinweis darauf, dass Starlink speichert, welche Websites jemand besucht oder welche Ziel‑IP‑Adressen aufgerufen werden.

Die Bandbreite dieser Angaben ist für einen Internetanbieter nicht ungewöhnlich. Entscheidend ist weniger die Erhebung selbst als die Frage, wofür diese Daten künftig genutzt werden dürfen – besonders im Zusammenhang mit KI‑Modellen. Die Richtlinien nennen dafür eine breite Palette an Zwecken: Bestellungen abwickeln, Zahlungen verarbeiten, Kundendienst verbessern, Systeme warten, Fehler beheben oder gesetzliche Vorgaben erfüllen. Neu hinzu kommt die Nutzung «zum Training unserer Modelle für maschinelles Lernen oder Künstliche Intelligenz». Anonymisierte Daten gelten in den Richtlinien nicht mehr als personenbezogen und können ohne Einschränkungen weiterverwendet werden.

Tracking, Cookies und die Sache mit Do Not Track

Auf der Website setzt Starlink Cookies, Pixel und ähnliche Technologien ein, um Nutzungsmuster zu erkennen, Inhalte auszuspielen und Werbung zu steuern. Diese Daten können mit einem Kundenkonto verknüpft werden und gelten dann als personenbezogen. Die Richtlinien halten fest, dass Starlink nicht auf Do‑Not‑Track‑Signale reagiert. Wer Cookies blockiert, muss mit eingeschränkter Funktionalität rechnen.

Für sich genommen ist das Standard‑Tracking. Im Zusammenspiel mit der neuen KI‑Nutzung könnten jedoch zusätzliche Datenpunkte in die Modelle fliessen.

Sicherheit, Aufbewahrung und Rechte

Starlink beschreibt technische und organisatorische Schutzmassnahmen, verschlüsselt Daten zwischen Geräten und Netzwerk und schult Mitarbeitende im Umgang mit Datenschutz. Gleichzeitig steht in den Richtlinien, dass keine Massnahme absolute Sicherheit garantieren kann. Bei vermuteten Verstössen sollen Betroffene und Behörden informiert werden, sofern gesetzlich vorgeschrieben.

Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Zwecke der Erhebung nötig ist oder das Gesetz es verlangt. Kontodaten bleiben in der Regel bis zwei Jahre nach Schliessung des Kontos erhalten. Dazu kommen regionale Datenschutzrechte, Hinweise zu Kindern unter 16 Jahren, zu Websites von Drittanbietern und zu möglichen künftigen Änderungen.


Am Ende bleibt der Eindruck neuer Richtlinien, die weniger an der Oberfläche verändern als im Unterbau. Die Neuerung liegt nicht in der Datenerhebung, sondern in der erweiterten Nutzung – besonders dort, wo Dienstleister personenbezogene Daten für eigene KI‑Modelle verwenden dürfen. Wer das nicht möchte, muss selbst aktiv werden und das Opt‑out setzen.

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Der tägliche Kuss der Muse lässt meine Kreativität spriessen. Werde ich mal nicht geküsst, so versuche ich mich mittels Träumen neu zu inspirieren. Denn wer träumt, verschläft nie sein Leben.


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