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Nicht mehr «CO₂ neutral»: Apple muss nach Urteil Werbung für Watch ändern

Es ist ein Erfolg für Umweltschützer: Apple darf in Deutschland die Apple Watch nicht mehr damit bewerben, dass sie CO₂-neutral hergestellt wird. Ein Gericht entschied, diese Aussage sei «irreführend».

Deutsche Umwelthilfe 1, Apple 0. In der Auseinandersetzung vor dem Frankfurter Landgericht haben die Umweltschützer gegen den US-Konzern gewonnen. Streitpunkt war eine Werbeaussage von Apple für die Apple Watch Series 10 und das SE-Modell. Auf den Produktseiten im Onlineshop von Apple hatte es geheissen:

Die Apple Watch ist unser erstes CO₂ neutrales Produkt.

Daran störte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH), ein Verein, der sich für Klimaschutz und Umwelt engagiert. Die eingereichte Klage sei berechtigt, urteilte nun das Landgericht in Frankfurt am Main. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Apple kann dagegen Berufung einlegen. Es gilt ausschliesslich für den deutschen Markt, nicht für die Schweiz.

Im Kern ging es um die Frage, ob der CO₂-Ausgleich von Apple ausreicht, um die Apple Watch als «klimaneutral» bewerben zu können. Besonders problematisch laut Gericht: Die Pachtverträge für das Waldprojekt in Paraguay, durch das Apple die Emissionen kompensiert, gelten grösstenteils nur bis zum Jahr 2029. Und das Unternehmen habe nicht nachweisen können, dass die Pachtverträge verlängert werden. Eine gesicherte Perspektive für die Fortsetzung des Projekts gebe es also nicht.

Verbraucherinnen und Verbraucher dürften jedoch erwarten, dass sich eine solche Verpflichtung langfristig erstrecke, etwa bis 2050. Diese Erwartung ergibt sich aus dem in der Öffentlichkeit bekannten Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 und dessen 1,5-Grad-Ziel für den maximalen Temperaturanstieg in der Erdatmosphäre.

«Carbon Neutral»-Logo darf bleiben

Einen Erfolg verbuchte Apple dagegen, soweit es das «Carbon Neutral»-Logo betrifft. Die DUH hatte beanstandet, das Logo könnte von Verbraucherinnen und Verbrauchern als Gütesiegel missverstanden werden. Hier war das Gericht anderer Auffassung: Das Logo sei nur als Erkennungszeichen zu verstehen, ob ein betreffendes Produkt nach den Massstäben von Apple als CO₂-neutral eingeordnet werden könne.

Das Logo ist okay, kein Fall von Greenwashing, sagt das Gericht.
Das Logo ist okay, kein Fall von Greenwashing, sagt das Gericht.
Quelle: Martin Jungfer

Gerade die Logo-Frage zeigt, wie schwierig es ist, Unternehmen rechtlich wegen Greenwashing zu belangen. Es gibt Hunderte von Logos, die so gestaltet sind, dass sie der Kundschaft Nachhaltigkeit, Tier-, Pflanzen- oder Klimaschutz vermitteln sollen. Oft ohne belastbare Grundlage. Doch ab wann ist das bereits Greenwashing? Und was bedeutet es überhaupt, wenn CO₂-Neutralität im Kern darauf hinausläuft, irgendwo auf der Welt Bäume pflanzen zu lassen? Ist das wirklich das, was «Mother Nature» braucht? Immerhin hatte sie für ein Werbevideo von Apple 2023 unmissverständlich klargemacht, wie ernst die Lage ist.

Natürlich hat sich die Deutsche Umwelthilfe mit Apple einen grossen Konzern für eine Greenwashing-Klage ausgesucht. Damit ist die für eine NGO unbedingt nötige Aufmerksamkeit sichergestellt. Die offene Frage bleibt, wie sich der Kampf gegen andere, kleinere Firmen gewinnen lässt, die ebenfalls Greenwashing betreiben.

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Journalist seit 1997. Stationen in Franken, am Bodensee, in Obwalden und Nidwalden sowie in Zürich. Familienvater seit 2014. Experte für redaktionelle Organisation und Motivation. Thematische Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Werkzeugen fürs Homeoffice, schönen Sachen im Haushalt, kreativen Spielzeugen und Sportartikeln. 


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