Hintergrund

Neue Drohnenregulierung: Leicht ist einfach

David Lee
23.12.2022

Neben diversen Erleichterungen bei den Vorschriften haben Drohnen unter 250 Gramm vor allem einen Vorteil: Sie sind zukunftssicher. Was mit den schwereren Modellen ab 2024 geschieht, ist noch nicht klar.

Per 1. Januar 2023 gilt die EU-Regulierung von sogenannten UAS (Unmanned Aircraft Systems, unbemannte Luftfahrzeuge) auch in der Schweiz. Damit ändern sich eine Reihe von Bestimmungen, die den Betrieb von Drohnen im Freien regeln. Für Indoor-Flüge ist die Regulierung nicht relevant.

Ich gehe in diesem Beitrag nicht auf die Bestimmungen im Detail ein. Die nötigen Infos findest du auf den Drohnenseiten des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL sowie in der Online-Schulung, die für alle Pilotinnen und Piloten von Drohnen ab 250 Gramm Gewicht obligatorisch ist. Sie vermittelt dir alles, was du wissen musst.

Und damit bin ich bereits beim Thema. Nämlich, dass es regulierungstechnisch einen grossen Unterschied macht, ob du eine Drohne bis 250 Gramm oder ein schwereres Gerät kaufst und fliegst.

Registrierungspflicht

Registrieren musst du dich als Pilot oder Pilotin in den meisten Fällen auch mit einer leichten Drohne. Ausgenommen sind solche unter 250 Gramm, die weder eine Kamera noch ein Mikrofon haben. Im Juristen-Jargon: Luftfahrzeuge, die keine «Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten» haben. Drohnen wie diese hier zum Beispiel.

Online-Schulung und Prüfung

Für Drohnen unter 250 Gramm sind weder die Schulung noch der Test obligatorisch. Meiner Meinung nach ist es jedoch sinnvoll, beides trotzdem zu absolvieren. Denn zahlreiche Regeln gelten auch für die leichten Drohnen, und die solltest du kennen. Schulung und Test sind kostenlos.

Haftpflichtversicherung

Für jeden Flug mit einer Drohne ab 250 Gramm brauchst du zwingend eine Haftpflichtversicherung mit mindestens einer Million Franken Deckung. Bei den Fliegengewichten unter den Drohnen ist das nicht der Fall. Ich empfehle dir trotzdem, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Sie ist nicht teuer und kann dich vor grossen Problemen und Kosten bewahren. Falls du eine Haushaltsversicherung mit Haftpflicht hast, kläre ab, ob Drohnen darin abgedeckt sind.

Sicherheitsradius bei Flugplätzen

Drohnen ab 250 Gramm müssen einen Sicherheitsradius von 5 Kilometern rund um Flughäfen und Flugplätze einhalten. Die Mini-Drohnen müssen das nicht. In unmittelbarer Nähe von startenden und landenden Flugzeugen solltest du dennoch nicht fliegen – Stichwort gesunder Menschenverstand.

Andere Flugverbotszonen, etwa Naturschutzgebiete, gelten auch für die leichtesten Multicopter.

Zukunftssicher

Schliesslich gibt es noch einen Unterschied: Drohnen unter 250 Gramm können auch ab 2024 garantiert ohne strenge Restriktionen geflogen werden. Bei den schwereren Drohnen ist das nicht sicher.

Der Grund dafür liegt in den Klassenmarkierungen. Künftig werden Drohnen, die neu auf den Markt kommen, mit einer Klasse versehen. Diese bestimmt wiederum die Betriebsklasse, die regelt, welche Sicherheitsabstände du gegenüber unbeteiligten Personen einhalten musst.

C0: bis 250 Gramm -> Betriebsklasse A1
C1: 251 bis 899 Gramm -> Betriebsklasse A1
C2: 900 bis 3999 Gramm -> Betriebsklasse A2
C3 und C4: 4–25 Kilogramm -> Betriebsklasse A3

Falls die Air 2S nachträglich eine Klassenmarkierung erhält, kann sie unter dem neuen Reglement dauerhaft in der Kategorie A1 geflogen werden. Mit anderen Worten: Es muss nicht zu einem Problem werden, aber es kann.

Drohnen unter 250 Gramm sind dagegen zukunftssicher. Sie können auf jeden Fall unbeschränkt lange in der Kategorie A1 geflogen werden.

Kaufempfehlung: Mit Klasse oder unter 250 Gramm

Aufgrund der unsicheren Lage würde ich dir zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlen, eine unklassifizierte Drohne über 250 Gramm zu kaufen. Falls du eine schwerere Drohne brauchst, warte damit, bis es ein geeignetes Modell mit Klassenmarkierung gibt.

Die DJI Mavic 3 Classic ist die erste Drohne, die mit der Klassenmarkierung C1 kommt. Die bereits vorher erschienenen Mavic 3 und Mavic 3 Cine können die C1-Klasse nachträglich erlangen und somit nach 2024 ebenfalls in der Betriebsklasse A1 fliegen.

Zudem ist in den letzten Jahren ein gutes Sortiment an leichten Drohnen entstanden. Bei üppigem Budget empfehle ich die sehr gute DJI Mini 3 Pro in der Version mit RC-Fernbedienung, die ohne Smartphone funktioniert. Falls du weniger ausgeben willst, bietet sich die DJI Mini 2 an.

Kollege Samuel Buchmann hat übrigens kürzlich die DJI Mavic 3 Classic und die DJI Mini 3 getestet. Mehr zu den beiden Drohnen erfährst du in seinem Artikel.

Titelbild: Samuel Buchmann

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Durch Interesse an IT und Schreiben bin ich schon früh (2000) im Tech-Journalismus gelandet. Mich interessiert, wie man Technik benutzen kann, ohne selbst benutzt zu werden. Meine Freizeit ver(sch)wende ich am liebsten fürs Musikmachen, wo ich mässiges Talent mit übermässiger Begeisterung kompensiere. 


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