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Nationalrat will keine strengen Regeln für E-Roller – noch nicht

E-Roller sollen nur noch mit Nummernschild, Helm und Führerausweis gefahren werden dürfen, fordert eine Motion. Der Nationalrat hat sie abgelehnt. Auch weil für 2027 sowieso eine Gesetzesrevision geplant ist.

Gross, schwer, schnell und gefährlich – so schätzt Nationalrat Matthias Jauslin von den Grünliberalen E-Roller ein. Darum hat er eine Motion eingereicht, um diese Fahrzeuge in die Kategorie «schnelle Motorfahrräder» einzuteilen.

Die Forderung: Fahrerinnen und Fahrer eines E-Rollers sollen einen Helm tragen, einen Führerausweis besitzen sowie das Fahrzeug zulassen und versichern. Für E-Roller müssen dieselben Regeln gelten wie für schnelle E-Bikes bis 45 km/h und für Mofas. Eine zweite Person auf dem Sozius soll verboten werden.

Wichtig zu wissen: Diese Forderung stellt Jauslin nur in Bezug auf «E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge» auf, die Sitzplätze haben, maximal 250 Kilogramm wiegen und bis 25 Stundenkilometer schnell fahren dürfen. E-Trottinette oder E-Scooter, auf denen man steht und die maximal 20 Stundenkilometer fahren, hat der Motionär ausgenommen.

Falls du mehr zu dieser erst seit einem Jahr geltenden Einteilung wissen willst, kannst du hier alle Informationen nachlesen.

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Sofortige Verschärfung klar abgelehnt

Im Nationalrat hatte die Motion an der Sondersession Ende April aber keine Chance. Mit 122 zu 33 Stimmen bei 33 Enthaltungen wurde sie klar abgelehnt. Nur die eigene Partei unterstützte Matthias Jauslin vollumfänglich. Alle anderen Fraktionen lehnten die Forderung ab – auch wenn es von links bis rechts einzelne zustimmende Voten gab.

Die Voten im Parlament zeigten, dass die Politikerinnen und Politiker nicht gegen eine Verschärfung sind – aber gegen den Zeitpunkt und die Art und Weise. Denn die gesetzlichen Grundlagen traten erst vor einem Jahr in Kraft. Und der Bundesrat plant, diese 2027 erneut zu überarbeiten. Allerdings nicht mit einer Umteilung der Kategorien, sondern in einer ordentlichen Vernehmlassung, in der sich Parteien, Verbände und Wirtschaft dazu äussern können.

Bundesrat Martin Pfister zeigte Verständnis für die Motion Jauslin: «Deshalb soll eine Helmtragepflicht für E-Roller in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden.» Auch sollen die Vorschriften bezüglich Tuning verschärft werden, damit die Geschwindigkeitsvorschriften für die Roller nicht so einfach umgangen werden können.

Eine Zulassungspflicht will fast niemand

Pfister und die Mehrheit des Nationalrates sprechen sich aber gegen eine Neueinteilung der E-Roller in eine andere Fahrzeugkategorie aus, da gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS) ähnliche Fahrzeuge in dieselben Kategorien gehören. Sprich: E-Roller sind den langsamen E-Bikes gleichgestellt, beide dürfen maximal einen Antrieb bis 25 Stundenkilometer haben.

Vehement lehnen Bundesrat und Parlament eine Zulassungspflicht ab, die einen höheren administrativen Aufwand bedeuten würde. Zudem gibt Bundesrat Pfister zu bedenken, dass eine Zulassungspflicht rückwirkend für alle Modelle auf dem Markt eingeführt werden müsste, um die polizeilichen Kontrollen nicht zu erschweren. Sprich: Auch alle bereits gekauften E-Roller brauchen eine Zulassung. «Eine entsprechende Rechtsänderung würde allerdings einen unüblichen und starken Eingriff in den Besitzstand bedeuten», sagte Bundesrat Pfister in der Debatte.

Andere Länder sind restriktiver

In einigen Nachbarländern ist die Gangart forscher. Italien hat eben erst die Gesetze verschärft. Ab dem 16. Mai braucht jeder E-Roller und auch jedes E-Trotti und jeder E-Scooter ein Identifikationszeichen – übrigens auch, wenn du damit nur in den Ferien bist. Das Kennzeichen kostet knapp 34 Euro und muss online bestellt und danach aufs Schutzblech oder an den Lenker geklebt werden. Bereits jetzt gilt eine Helmpflicht, ab 16. Juli benötigt jede Fahrerin und jeder Fahrer zusätzlich eine Haftpflichtversicherung.

In Deutschland brauchen ab 2027 alle neu zugelassenen E-Trottis Blinker und technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremsen. Bereits jetzt benötigen E-Scooter eine Haftpflichtversicherung. Diese wird durch ein aufgeklebtes Versicherungskennzeichen nachgewiesen.

In der Schweiz wird es nun also noch bis mindestens 2027 dauern, bis die Regeln überarbeitet werden. Das finde ich schade, da es im Sicherheitsbereich durchaus Handlungsbedarf gibt. Eine Helmpflicht wäre sinnvoll, allerdings für alle Zweiräder mit Motor, also für E-Roller genauso wie für E-Trottis und E-Bikes.

Es ist auch fraglich, ob nicht das Fahrzeuggewicht bei der Einteilung in die Kategorien eine grössere Rolle spielen sollte. Sprich: Ob ein E-Roller mit 150 bis 250 Kilogramm Gewicht nicht automatisch zu den «schnelle Motorfahrräden» gehören sollte: inklusive Pflicht für Helm, Zulassung und Führerschein – aber auch dem Recht, wie ein Mofa 30 Stundenkilometer schnell zu fahren.

Die Vignette für Velos hat die Schweiz dagegen 2011 aus guten Gründen abgeschafft. Der Verwaltungsaufwand war gross, die Wirkung klein, da fast jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

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