
Hintergrund
E-Trottis und E-Scooter: Was legal ist – und was verboten
von Lorenz Keller
Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Regeln für «Leicht-Motorfahrräder»: Bei zwei Sitzplätzen darfst du auch zu zweit fahren – und das neu bis zu 25 km/h schnell. Das gilt aber nicht für Elektrotrottinette.
E-Scooter haben es als neue Verkehrsmittel schwer. Die starke Zunahme von Zweirädern mit Elektromotor führt zu Problemen und Kritik – wie du beispielsweise in den Kommentarspalten meines letzten Artikels zum Thema nachlesen kannst.
Nicht nur Lenkerinnen und Lenker kennen die Gesetzeslage zu wenig gut, sondern auch viele Kritikerinnen und Kritiker. In der Schweiz sind E-Trottis derselben Fahrzeugkategorie zugeteilt wie E-Bikes – mit den gleichen Rechten und Pflichten. Die Verkehrsregeln sind dieselben wie bei herkömmlichen Fahrrädern.
Neue Fahrzeugkonzepte erfordern eine laufende Anpassung der Gesetze. Und so hat der Bundesrat auf den 1. Juli 2025 eine Neuregelung in Kraft gesetzt. Das sind die wichtigsten Punkte dieser Regelung:
In der Kategorie «Leicht-Motorfahrräder» gilt neu generell eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Das betrifft E-Bikes, Lastenräder und auch E-Roller. Explizit ausgenommen davon sind E-Trottis, also Zweiräder ohne Sitzplatz, auf denen du stehen musst.
Die Veränderung betrifft vor allem die E-Roller, die aussehen wie Töffli, Vespas oder Motorräder. Sie dürfen neu 25 km/h fahren und nicht mehr nur 20 km/h.
Du weisst nicht, wovon ich spreche? Das sind einige Beispiele für solche E-Roller der Kategorie «Leicht-Motorfahrräder»:
Erstmals ist übrigens explizit geregelt, dass das Symbol «Fahrrad» schweizweit für «Leicht-Motorfahrräder» verbindlich ist. Du musst also mit einem E-Trotti signalisierte Radwege nutzen, wenn vorhanden. Umgekehrt bedeutet das für Kritikerinnen und Kritiker: Ja, E-Roller dürfen auch durch Zonen fahren, die für Velos freigegeben sind.
Unverändert gilt: Der Motor der «Leicht-Motorfahrräder» darf eine Dauerleistung von maximal 500 Watt haben und das Fahrzeug maximal 250 Kilogramm wiegen.
Sobald ein «Leicht-Motorfahrrad» Sitzplätze hat, tritt ab dem 1. Juli 2025 eine weitere Neuregelung in Kraft: Maximal zwei Plätze dürfen neu belegt werden, zusätzlich sind zwei geschützte Kindersitzplätze erlaubt. Es sind sogar ein Platz und vier geschützte Kindersitzplätze möglich – etwa bei Lastenfahrrädern.
Auch hier betrifft die Änderung vor allem die E-Roller, die oft zwei Sitzplätze haben, bisher aber nur als Einplätzer genutzt werden durften. E-Trottis sind wiederum explizit ausgenommen. Musst du stehend fahren, darfst du keine weitere Person mitnehmen.
Die Alterslimiten für ein «Leicht-Motorfahrrad» bleiben gleich: Ohne Führerausweis darfst du sie ab 16 Jahren fahren, mit der Kategorie M (Töffli-Ausweis) ab 14 Jahren. Wichtig: Nur Lenkende, die älter als 16 sind, dürfen jemanden auf dem zweiten Sitzplatz mitnehmen. Eine Helmpflicht gibt es wie beim Velo nicht.
Die meist gewerblich genutzten Dreiräder für den Güter- und Personentransport mussten bislang als «Kleinmotorräder» zugelassen werden, neu ist dafür die Kategorie «schwere Motorfahrräder» vorgesehen. Sie dürfen mit einem 2000-Watt-Motor maximal 25 km/h fahren und bis zu 450 Kilogramm wiegen.
Gefährte wie Lastendreiräder oder Elektro-Rikschas brauchen eine Zulassung, können aber gruppenweise geprüft werden. Das heisst: Es gibt eine Datenbank mit den geprüften Modellen, die ohne grossen administrativen Aufwand die Zulassung und das Mofakontrollschild erhalten.
Wer mit einem Gefährt der neuen Kategorie «schwere Motorfahrräder» unterwegs ist, muss dieselben Verkehrsregeln beachten wie Radfahrende. Gleiches gilt für die Kategorie «schnelle Motorfahrräder», zu denen die schnellen E-Bikes mit 45 km/h und die klassischen Töffli mit Verbrennungs- oder Elektromotor bis 30 km/h zählen.
Bisher mussten die grossen und schnellen Motorfahrräder den Veloweg benutzen, wenn einer vorhanden ist. Neu können Ausnahmen signalisiert werden: Sie dürfen in diesen Fällen auf der Strasse fahren, damit auf dem Veloweg mehr Platz für die leichten und langsameren Zweiräder bleibt.
Die Neuregelungen für den Langsamverkehr bleiben der liberalen Gesetzgebung treu. Die Schweiz schränkt wenig ein, vieles bleibt erlaubt. Wünsche vieler Polizeikorps, wie eine Versicherungspflicht, Helmobligatorium oder eine Typengenehmigung, bleiben bisher ungehört.
Was ebenfalls bleibt, sind die Differenzen zu den Nachbarländern. Dort gelten beispielsweise andere Höchstgeschwindigkeiten, etwa Tempo 25 km/h für E-Trottis.
Die Schweiz überlässt den Lenkerinnen und Lenkern in vielen Bereichen selbst die Verantwortung. Beim Kauf musst du darauf achten, ein für die Schweiz angepasstes Modell auszuwählen. Einen Helm kannst du freiwillig tragen. Und die Erwachsenen werden in die Pflicht genommen, E-Bikes und E-Scooter nicht Kindern zu überlassen.
Gadgets sind meine Passion – egal ob man sie für Homeoffice, Haushalt, Smart Home, Sport oder Vergnügen braucht. Oder natürlich auch fürs grosse Hobby neben der Familie, nämlich fürs Angeln.