

Legale Raubkopien: Weiterhin keine Kriminalisierung der Bevölkerung
Diese Woche hat der Nationalrat Änderungen verabschiedet, die das Schweizer Urheberrecht ans digitale Zeitalter angleichen. Die Quintessenz: Raubkopien bleiben weiterhin im legalen Graubereich.
Das Herunterladen von Raubkopie-Inhalten für den persönlichen Gebrauch bleibt legal. Das hat diese Woche der Nationalrat entschieden. Ausserdem wird von Schweizer Internet Providern weiterhin nicht verlangt, ihre Kunden daran zu hindern, auf Websites mit Raubkopien zuzugreifen.
Das ändert sich mit dem neuen Gesetz
Weiter wird der Urheberrechtsschutz für Künstler verbessert. Video-, Musik- und Fotoarbeiten sind nicht länger nur 50, sondern neu 70 Jahre geschützt.
Der geebnete Weg
Durch die Verabschiedung der Reform ebnet das Parlament den Weg für die Schweiz zur Ratifizierung internationaler Verträge über die Rechte an geistigem Eigentum. Das Parlament beurteilt die kommenden Anpassungen als guten Kompromiss zwischen Künstlern und Verbrauchern.
Enttäuscht über die fehlende Kriminalisierung der Masse dürfte die Unterhaltungsindustrie sein. Insbesondere Unternehmen der USA. Zuletzt gab es im Jahr 2017 Beschwerden und Anpassungs-Vorschläge seitens des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten (USTR). Gefruchtet haben diese bisher offenbar nicht.
Dank dem Beschluss, die Piraterie nur auf Hosting-Ebene zu bekämpfen, bleibt der Weg für Download-Piraten frei. Repressalien sind nicht zu befürchten, solange du weiterhin via DDL von Anbietern wie Share-Online.biz und Co. saugst. Aufpassen musst du als Einwohner der Schweiz nur, wenn du raubkopierten Content hochlädst respektive wenn du P2P-Netzwerke wie Torrent oder ED2K benutzt.
Der tägliche Kuss der Muse lässt meine Kreativität spriessen. Werde ich mal nicht geküsst, so versuche ich mich mittels Träumen neu zu inspirieren. Denn wer träumt, verschläft nie sein Leben.
Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.
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