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Klage wegen Inkognito-Modus: Google muss Milliarden von Datensätzen löschen

In einer Anklage im Jahr 2020 beschuldigte eine Gruppe von Klagenden Google der Irreführung seiner Nutzer. Demnach war das Unternehmen zu wenig transparent, was das Sammeln von Browser-Daten im Inkognito-Modus anging. Statt des geforderten Schadensersatzes von fünf Milliarden US-Dollar zu zahlen, muss Google jetzt nur die gespeicherten Daten löschen.

Google muss Milliarden von User-basierten Datensätzen löschen. Auf diesen Deal einigten sich die Parteien vor einem kalifornischen Gericht. Dieses musste sich während fast vier Jahren mit einer Sammelklage gegen Google beschäftigen. In dieser wurde Google des illegalen Sammelns von Daten bezichtigt.

Intransparenter Inkognito-Modus

Grund für die Aufregung: Die fraglichen Daten wurden gesammelt, wenn User den Inkognito-Modus von Chrome nutzen. Nach Ansicht der Klagenden sei aus Googles Erklärungen aber nicht deutlich genug hervorgegangen, welche Daten gesammelt und inwiefern diese weiterverwendet werden.

Google muss nicht nur die Daten löschen, sondern ab sofort auch transparenter werden. Konkret bedeutet dies: Nutzerinnen und Nutzer werden künftig auf dem Startbildschirm des Inkognito-Modus darüber informiert, welche Daten Google weiterhin sammelt und welche nicht. Ausserdem können Cookies im Inkognito-Modus ab sofort generell blockiert werden.

Was genau wird gelöscht?

Google ist zwar einverstanden mit dem Vergleich. Insbesondere deshalb, weil ursprünglich ein Schadensersatz von insgesamt fünf Milliarden US-Dollar gefordert wurde. Google-Sprecher José Castañeda wehrt sich aber gegen die gegnerische Darstellung dieses Urteils. Der Anwalt der Anklage bezeichnete das Urteil als «historischen Schritt für die Verantwortung marktbeherrschender Tech-Unternehmen» und als «Sicherung der Privatsphäre von Nutzern.»

Google muss bezüglich Datenerhebung transparenter werden – dies ist bereits geschehen.
Google muss bezüglich Datenerhebung transparenter werden – dies ist bereits geschehen.
Quelle: Florian Bodoky

Das Urteil ändere auf technischer Ebene nichts, denn Google «assoziiert niemals Daten mit Nutzern, wenn sie den Inkognito-Modus verwenden». Daher sei das Unternehmen «gerne bereit, alte technische Daten zu löschen, die nie mit einer Person in Verbindung gebracht und nie für irgendeine Form der Personalisierung verwendet wurden».

Interessant hierbei: Während des laufenden Verfahrens behauptete Google noch, dass es aufgrund der Art der Datenspeicherung unmöglich sei, private Browsing-Daten zu identifizieren. Daher liessen sich diese auch nicht gezielt löschen. Dies passiert jetzt offenbar doch. Unter anderem muss Google in den Datensätzen alle Felder löschen, deren Inhalt möglicherweise von Nutzern stammt, die den Inkognito-Modus aktiviert haben. Dies muss bis zum 30. Juli geschehen.

Die Schadensersatzzahlung kommt nicht zustande. Allerdings steht es den einzelnen Klägerinnen und Klägern zu, einen individuellen Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Bis heute haben bereits 50 Parteien von diesem Recht Gebrauch gemacht – diese Klagen wurden aber noch nicht verhandelt.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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