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Gerichtsurteil:👍 muss nicht zwingend generelle Zustimmung bedeuten

Debora Pape
2.12.2024

In MĂŒnchen stritten ein Immobilienmakler und ein AutohĂ€ndler um eine Anzahlung in Höhe von rund 60 000 Euro. Mit Emojis habe der Makler seine Zustimmung zu einer FristverlĂ€ngerung der Auto-Auslieferung gegeben. Das sahen der Makler und das Oberlandesgericht anders.

Am Oberlandesgericht in MĂŒnchen hat sich ein Verfahren mit der Bedeutung von Emojis im Kontext von rechtskrĂ€ftigen WillenserklĂ€rungen befasst. Im Urteil wird grundlegend festgestellt, dass auch Messenger-Texte als WillenserklĂ€rung gelten, die den allgemeinen Regeln der RechtsgeschĂ€ftslehre unterliegen.

Das schließt unter UmstĂ€nden auch Chat-Emojis ein, da sie «Funktionen wie Intonation, Gestik, Mimik und andere körpersprachliche Elemente in realen GesprĂ€chen» ĂŒbernehmen. Also Augen auf beim Verwenden von Emojis, wenn es um Geld geht! Die Auslegung und Interpretation von Emojis ist dagegen deutlich schwieriger zu beurteilen.

Zustimmende Emojis sollen als Zustimmung fĂŒr FristverlĂ€ngerung gelten

Ein Immobilienmakler hatte bei einem AutohĂ€ndler einen neuen Ferrari bestellt. Er leistete dafĂŒr eine Anzahlung von rund 60 000 Euro. Die Auslieferungsfrist wurde ĂŒberschritten und der KĂ€ufer trat vom Vertrag zurĂŒck. Doch der HĂ€ndler wollte den RĂŒcktritt vom Kaufvertrag nicht geltend machen und die Anzahlung einbehalten. Daher klagte der KĂ€ufer auf RĂŒckzahlung und der Fall ging vor das Landgericht MĂŒnchen II.

Um einen solchen Ferrari SF90 Stradale geht’s.
Um einen solchen Ferrari SF90 Stradale geht’s.
Quelle: Debora Pape

Der VerkĂ€ufer bezog sich aber auf einen Chatverlauf und argumentierte, dass der KĂ€ufer darin die Zustimmung fĂŒr eine FristverlĂ€ngerung geĂ€ußert habe. Das bedeutet, der VerkĂ€ufer ging davon aus, mehr Zeit fĂŒr die Lieferung des Wagens zu haben. Der VerkĂ€ufer verlangte gar Schadenersatz vom KĂ€ufer, da er den Ferrari nach all den Querelen deutlich unter dem vereinbarten Preis verkaufen musste.

Das Landgericht wies die Klage des KĂ€ufers jedoch ab. Er habe der FristverlĂ€ngerung zugestimmt und könne daher die Anzahlung nicht zurĂŒckfordern. Daraufhin ging der KĂ€ufer im Februar 2024 in Berufung und der Fall landete vor dem Oberlandesgericht MĂŒnchen. Dort wurden der WhatsApp-Verlauf und die verwendeten Emojis eingehend seziert.

Ein unverbindlich erscheinender Chatverlauf wird zur Urteilsgrundlage

Im Kaufvertrag war ein unverbindlicher Auslieferungstermin «im zweiten oder dritten Quartal 2021» festgehalten. Eine Mahnung und schließlich ein RĂŒcktritt vom Vertrag war demnach erst zwei Quartale spĂ€ter, also ab dem 1 April 2022, möglich.

Gegen Ende des dritten Quartals, am 21. September 2021, informierte der VerkĂ€ufer den KĂ€ufer per WhatsApp, dass sich die Auslieferung bis ins erste Halbjahr 2022 verschiebe. Der KĂ€ufer antwortete: «Ups đŸ˜ŹÂ». Auf Nachfrage lieferte der VerkĂ€ufer ein Dokument des Herstellers, das die Autobestellung verbindlich bestĂ€tigt. Der KlĂ€ger antwortete darauf mit 👍.

Am 27. Januar 2022 meldete sich der KĂ€ufer: «Erstes Halbjahr hat angefangen. 😄 schon ein Lebenszeichen von Ferrari wann mit dem Auto zu rechnen ist?». Der VerkĂ€ufer antwortete, dass eine Abwicklung ab dem 9. Mai möglich wĂ€re, der KĂ€ufer antwortete mit «Passt». Als der HĂ€ndler auch am 9. Mai eine Verzögerung meldete, setzte der KĂ€ufer eine Frist bis zum 31. Mai 2022, innerhalb der das Auto ausgeliefert sein mĂŒsse – was nicht geschah.

😬, 👍 und 😄 unter der Lupe des OLG MĂŒnchen

Daher trat der frustrierte KĂ€ufer am 1. Juni vom Vertrag zurĂŒck und verlangte die RĂŒckerstattung der Anzahlung. Der HĂ€ndler dagegen argumentierte, dass die Lieferfrist einvernehmlich bis zum 30. Juni 2022 verlĂ€ngert worden sei. Er stĂŒtzt sich dabei auf den Chatverlauf: Durch die Emojis habe der KĂ€ufer seine Zustimmung zur FristverlĂ€ngerung gegeben.

Das Grimassen-Gesicht 😬 ist im allgemeinen Gebrauch schwer als Zustimmung zu deuten, was auch das Berufungsgericht so sieht. Eine zustimmende Aussage sei damit auch bei InterpretationsspielrĂ€umen «keinesfalls verbunden». Durch das «Ups đŸ˜ŹÂ» habe der KĂ€ufer lediglich Überraschung oder Erstaunen ausdrĂŒcken wollen.

Eindeutiger ist das Daumen-hoch-Emoji 👍, das laut den gĂ€ngigen Emoji-Lexika und auch dem Gebrauch im realen Leben grundsĂ€tzlich «Zustimmung, EinverstĂ€ndnis oder Anerkennung» signalisiert. Doch es habe sich nicht auf die verzögerte Lieferung bezogen, sondern darauf, dass der Hersteller die Bestellung wirklich erhalten habe.

Das Lach-Emoji 😄 vermittelt nach Feststellung des Gerichts zwar eine positive, warme Stimmung. Doch daraus eine Zustimmung zur FristverlĂ€ngerung abzuleiten, «ergibt sich aus nichts», ist im Urteil zu lesen. Es sei höchstens als Ausdruck einer «unspezifischen Vorfreude oder Hoffnung» des KĂ€ufers zu sehen gewesen.

Das Gericht stimmte letztendlich dem KlĂ€ger, dem ehemaligen KĂ€ufer, zu und entschied, dass die Anzahlung inklusive Zinsen zurĂŒckzuerstatten sei.

Titelbild: Shutterstock/Gorodenkoff

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