
EU entscheidet: Gemini darf Android nicht für sich alleine haben
Geht es nach der EU Kommission, muss Google Drittanbietern von KI-Diensten – wie Anthropic, OpenAI und co. – vollständigen Zugriff auf Android geben.
Die EU-Kommission hat entschieden: Google muss Android also auch für Drittanbieter öffnen. Bis jetzt stand Googles KI-Chatbot Gemini allein auf weiter Flur. Als Basis für diesen Entscheid dient zum wiederholten Male der Digital Markets Act (DMA).
Die Kommission ist der Ansicht, dass es Google einen unfairen Wettbewerbsvorteil einbringt, wenn gewisse Funktionen nur Gemini zur Verfügung stehen. KI-Assistenten seien eine zunehmend zentrale Bedienoberfläche von Smartphones, daher müsse die Ausgangslage für alle Anbieter gleich sein. Auch wenn sich bereits jetzt andere Chatbots installieren und gegen Gemini austauschen lassen, sei der Zugriff auf gewisse Funktionen derzeit ausschliesslich Googles KI vorbehalten.
Google ist mit dem Entscheid nicht glücklich. Sie sehen in der Zulassung von Drittanbietern «die Gefahr, dass wesentliche Schutzmechanismen für die Privatsphäre und die Sicherheit (…) untergraben werden.»
Welche Funktionen meint die EU-Kommission?
Konkret bedeutet der Entscheid: Wenn du ChatCPT, Claude oder andere Chatbots lieber magst als Gemini, sollst du diese für alle Funktionen nutzen können. Nicht nur als zusätzliche App. Sie aktivieren sich auf deinen Zuruf und bestellen auch eine Pizza oder ein Taxi für dich, wenn du sie per Sprachbefehl dazu aufforderst.
Aktuell hat auch nur Gemini Zugriff auf die Daten anderer Apps. Das gefällt der EU-Kommission ebenfalls nicht. Denn auch die «Bildschirmkontext»-Funktion soll mit anderen KI-Diensten gehen. Wenn du also zum Beispiel eine E-Mail liest, in der von einem bestimmten Galaxus-Produkt die Rede ist, zeigt dir die KI unter Umständen einen Button «Zur Website» an. Wenn du dann drauftippst, kommst du zu Galaxus. Diese Funktion ist aktuell noch Gemini vorbehalten. Auch der Agentenmodus, der dich fragt, ob die Website direkt schon angesurft werden soll, sollen alle KIs können – sofern das aktiviert ist.
Dienste müssen sicher sein
Damit Google einem Anbieter einen so tiefen Systemzugriff gewährt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter EU-Vorschriften bezüglich Datenschutz und Sicherheit. «Vor allem die DSGVO und das Gesetz zur Cyber-Resilienz», wie die Kommission verlauten lässt.
Auch Google dürfe «objektive Zugangsvoraussetzungen für den Systemzugriff festlegen». Diese dürfen aber nicht «diskriminierender oder kommerzieller Natur» sein. Ob alle Sicherheitskriterien erfüllt sind, muss nebst Google auch von unabhängigen Stellen beurteilt werden.
Google muss bis am 1. Februar 2027 einen Entwurf über die Zulassungsbedingungen vorlegen. Der eigentliche «Bewerbungsprozess» von Drittanbietern geht am 1. Mai los. Bis im Sommer 2027 muss der entsprechende Zugang dann gewährleistet sein – also zum Launch von Android 18.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
Vom neuen iPhone bis zur Auferstehung der Mode aus den 80er-Jahren. Die Redaktion ordnet ein.
Alle anzeigen