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EU einigt sich auf neue Regeln für das Internet

Golem de
25.4.2022

Künftig gibt es eine Art NetzDG auch auf EU-Ebene. Allerdings sind die Regelungen für das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) deutlich umfassender.


Dies ist ein Artikel unseres Content-Partners «Golem». Hier findest du den Original-Artikel des Autors Friedhelm Greis.


Mischung aus E-Commerce-Richtlinie und NetzDG

Der DSA ist eine Art Mischung aus der bisherigen E-Commerce-Richtlinie und dem deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Die geplante Verordnung schreibt wichtige Prinzipien der Internetwirtschaft fort. Dazu gehören das sogenannte Haftungsprivileg für Hostprovider, das Herkunftslandprinzip und das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht. Zudem regelt sie den Umgang mit illegalen Inhalten und die Pflichten von großen Internetplattformen.

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Nach Ansicht Schirdewans öffnet der DSA durch weitreichende Transparenzverpflichtungen «die Black-Box der Algorithmen der Onlineplattformen».

Die Verhandlungspartner einigten sich auch darauf, dass die großen IT-Konzerne künftig eine Aufsichtsgebühr zahlen müssen. Damit soll die Durchsetzung der Regelung durch Aufsichtbehörden finanziert werden.

Zudem wurde in den DSA ein Passus zu sogenannten Dark Patterns aufgenommen. Solche «dunklen Muster» sollen Nutzer zu ungewollten Zustimmungen oder Abschlüssen bewegen. Die Mitgliedstaaten hätten «unter administrativen Vorwänden» den Anwendungsbereich des Vorschlags aber am Ende stark eingeschränkt, sagte Schirdewan.

Auch bedauerte der Europaabgeordnete, dass eine Ausnahmeregel für mittelständische Unternehmen integriert worden sei. «Dies ist ein Fehler. Aufgrund der zahlreichen Unternehmen, die unter diese Definition im digitalen Sektor fallen, gleicht die Ausnahme einem Schlupfloch», kritisierte Schirdewan.

Titelbild: Shutterstock

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