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Deutsche Staatsanwaltschaft nimmt X-Chefs ins Visier

Deutsche Behörden gehen gegen X-Manager vor. Wegen verweigerter Kooperation bei strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung ermittelt die Justiz nun wegen Strafvereitelung.

Schon länger steht die Social-Media-Plattform X in der Kritik für ihren Umgang mit heiklen Inhalten, dem Umgang mit Nutzerrechten oder der Kooperation mit Behörden. Dazu wären sie aber im Rahmen des Digital Services Acts (DSA), verpflichtet.

Der Druck auf X wächst aber weiter: Seit dem Sommer versuchen deutsche Ermittlungsbehörden, X zur Herausgabe von Nutzerdaten zu bewegen. Diese Anfragen werden von den Verantwortlichen bei X gekonnt ignoriert. Dies , sondern auch strafrechtlich relevante Inhalte: Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung. Besonders brisant: Ein Posting mit einem Hakenkreuz, das in Deutschland unter Strafe steht. Auch in diesem Falle weigerte sich X, Daten zum Urheber an die deutschen Behörden zu liefern – das angestrengte Verfahren gegen den Urheber verlief im Sande.

Dies scheint das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben: Die Staatsanwaltschaft Göttingen (Niedersachsen/Deutschland) hat gegen drei leitende deutsche Manager der Plattform Ermittlungen aufgenommen. Der Verdacht: Strafvereitelung. Die Ermittlungen richten sich spezifisch gegen die Personen, unter deren Leitung die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden blockiert wurde. Noch ist nicht klar, warum X die Zusammenarbeit unterlässt.

X und der DSA

Der Digital Services Act wurde im Februar 2024 eingeführt. Er verpflichtet sogenannte Very Large Online Platforms (VLOP) zu konsequenter Moderation. Sie müssen illegale Inhalte zügig entfernen, die Verbreitung von Desinformation eindämmen und Nutzerdaten auf Anfrage von Ermittlungsstellen herausgeben, wenn ein klarer Rechtsgrund vorliegt. Zwar spielen auch andere Firmen wie Meta immer wieder mit dem Feuer – sie setzen immer nur das absolute Minimum dessen um, was gefordert wird. Aber X macht in gewissen Punkten nicht mal den Anschein einer Zusammenarbeit. Damit riskiert das Unternehmen schwere Bussen – andere Verfahren bezüglich des DSA (und des Digital Markets Acts) gab es bereits oder sind noch hängig.

Anders als in diesen Verfahren – wo es um Verstösse des Unternehmens als Ganzes geht – geht die Justiz einen anderen Weg und ermittelt konkret gegen Personen. Noch ist unklar, wie die Ermittlungen weiter laufen. Dennoch ist dies ein weiteres Zeichen dafür, dass die EU gewillt ist, geltendes Recht auch gegen internationale Techfirmen durchzusetzen.

In der Schweiz ist der Stand bezüglich einer gesetzlichen Grundlage à la DSA unverändert: Obwohl im Jahr 2023 eine Motion für ein Schweizer Pendant des DSA eingegangen ist, wurde diese erst von Frühling auf Winter 2024, danach auf 2025 und im April 2025 auf unbestimmte Zeit verschoben.

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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