
Midea Porta Split
60 m², 12000 BTU/h
Midea Porta Split
60 m², 12000 BTU/h
Ich versuche immer noch herauszufinden, wie das mit den Vorschriften ist. Es ist immer die Rede von "mobiler Anlage" und "Split Anlage". Mobile Anlage= erlaubt, auch in Mietwohnung; Split-Anlage= Baugenehmigung+ Erlaubnis vom Eigentümer. Was ist jetzt mit einer mobilen Split-Anlage? Diese hat ja etwas von beidem, ist nicht fix, braucht keinen Umbau, es hängt aber ein Kasten vor dem Fenster den jeder sehen kann. Wenn sie nicht fix installiert ist, braucht es (vermutlich) keine Bewilligung der Gemeinde (Baugenehmigung), aber wegen dem Kasten vor dem Fenster die Erlaubnis vom Vermieter? Wegen Lärmemissionen muss ich mir keine Gedanken machen, das Fenster geht Richtung Hauptstrasse, da ist es eh schon laut. Blöd nur, dass der Kasten vor dem Fenster von der Strasse aus sehr gut sichtbar wäre.
Ich würde das auch so sehen wie sie da es keine feste Installation ist, müsste es erlaubt sein.
Aus meiner Sicht müsste der Vermieter nicht einmal informiert werden, denn es wird nichts fest installiert. Aber aus Anstandsgründen vielleicht auch sinnvoll ihn zuvor zu informieren, damit es keine Missverständnisse gibt.