Garmin Venu 3S (41 mm, nur WLAN)
CHF370.–

Garmin Venu 3S

41 mm, nur WLAN


Bewertung für Garmin Venu 3S

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YantongD

vor 2 Monaten • hat dieses Produkt gekauft

hat dieses Produkt gekauft

Wenn ein Qualitätsproblem vorliegt, ist das Ihre eigene Verantwortung

Das Einkaufserlebnis hier war wirklich enttäuschend. Die gelieferte Uhr hatte einen Defekt, und ich habe noch am selben Tag eine Rückgabe beantragt und den Grund deutlich angegeben.
Am Ende wurden mir die Rücksendekosten
sowie eine Verpackungsgebühr von 32.50 CHF berechnet.
Der Kundenservice sagte, es sei nichts zu machen, da das Produkt geöffnet wurde und somit nicht weiterverkauft werden könne.
Aber wie hätte ich den Mangel feststellen sollen, ohne die Verpackung zu öffnen?
Ich habe klar darauf hingewiesen, dass ein Qualitätsproblem vorliegt – wollen sie wirklich defekte Ware weiterverkaufen? Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen.
Die 32 Franken sehe ich jetzt einfach als eine teure Lehre. Ich rate dringend davon ab, hier einzukaufen – einmal gekauft, gibt es kein Zurück mehr.
 

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    Constantin8

    vor einem Tag

    Digitec weist hier definitiv einen klaren Logikfehler auf, oder der Herr, der Sie bedient hat, war schlecht geschult und konnte Ihren Fall nicht richtig einordnen.
    Der unlogischste Aspekt ist, dass eine Verpackungsgebühr
    für ein defektes Produkt verlangt wird, das angeblich nicht weiterverkauft werden kann. Wenn der Artikel tatsächlich aufgrund der Öffnung nicht weiterverkauft werden kann, wofür wird er dann neu verpackt? Dies deutet darauf hin, dass entweder:
    - Sie ihn tatsächlich weiterverkaufen können (was ihrer Öffnungsrichtlinie widerspricht)
    - Sie Gebühren für die Bearbeitung defekter Rücksendungen erheben (fragwürdige Praxis)

    In der Schweiz haben Sie starke Konsumentenschutzrechte. Wenn ein Produkt bei der Lieferung tatsächlich defekt ist, ist normalerweise der Verkäufer für die Rücksendekosten verantwortlich, nicht der Konsument.

    Sofortige Massnahmen:
    - Dokumentieren Sie alles - bewahren Sie sämtliche Korrespondenz, Belege und Fotos des Defekts auf
    - Verweisen Sie auf die schweizerischen Konsumentenschutzgesetze (insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht bezüglich defekter Waren)
    - Eskalieren Sie über den Kundendienst der ersten Ebene hinaus zu einem Vorgesetzten oder der Beschwerdeabteilung

    Rechtliche Stellung:
    Ihre Position erscheint stark, weil:
    - Der Defekt bereits bei der Lieferung bestand (nicht durch den Benutzer verursachter Schaden)
    - Das Öffnen der Verpackung notwendig war, um den Defekt festzustellen
    - Das Erheben von Gebühren für tatsächlich defekte Produkte den Standard-Konsumentenrechten widerspricht.

    Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter.