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Verbraucherzentrale siegt: Disney+ unterschlägt bezahlte Inhalte

Ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Streaming-Giganten Disney+ endet mit einem Sieg für die Verbraucherschützer. Disney+ hat seinen User unrechtmässig bezahlte Inhalte vorenthalten. Was heisst das nun?

Im Sommer 2024 erhöhte Disney+ die Preise für seine Streaming-Abos – eigentlich nichts Aussergewöhnliches. Doch wie der Konzern diese Anpassung umsetzte, stiess vielen Usern sauer auf. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen legte Beschwerde ein – und bekam vor Gericht recht. Jetzt muss Disney+ seine Praxis anpassen.

Was ist passiert?

Disney+ stellte kurzerhand drei neue Abo-Modelle vor und forderte seine bestehenden Kundinnen und Kunden auf, sich innert 30 Tagen für eines davon zu entscheiden – oder das Abo ganz zu kündigen. Während dieser Bedenkfrist sperrte Disney+ jedoch den Zugang zu sämtlichen Inhalten. Die App liess sich nicht mehr öffnen, bevor man nicht aktiv eines der neuen Angebote ausgewählt hatte.Selbst bei Nutzerinnen und Nutzern, die das Abo bereits im Voraus bezahlt hatten. Wer also gemütlich weiterschauen wollte, schaute erst mal in die Röhre. Was auf den ersten Blick wie ein freundlicher Hinweis auf neue Konditionen wirkte, entpuppte sich als digitale Zwangsmassnahme. Die angekündigte Frist war reine Theorie – Disney+ setzte nicht auf Kundenfreundlichkeit, sondern auf Druck.

Disney+ muss handeln

Die Verbraucherzentrale NRW schritt ein und mahnte den Konzern ab – mit Erfolg. Das Gericht verpflichtete Disney+, diese Geschäftspraxis bis spätestens 31. Mai 2025 definitiv einzustellen. Falls das Unternehmen danach weiterhin zahlenden Kundinnen und Kunden den Zugang verwehrt, muss es mit einer saftigen Vertragsstrafe rechnen. Ab dem 1. Juni 2025 darf Disney+ den Zugriff auf bezahlte Inhalte nicht mehr blockieren, solange ein gültiges Abo besteht. Wer trotz allem vor verschlossenen digitalen Türen steht, kann sich bei der Verbraucherzentrale NRW melden – per E-Mail an service@verbraucherzentrale.nrw.

Blöd nur: Für die meisten Betroffenen kommt dieser Entscheid zu spät. Die Preiserhöhungen aus dem Sommer 2024 sind längst Tatsache. Disney+ muss weder rückwirkend büssen, noch erhalten Kundinnen und Kunden eine Entschädigung. Wer damals leer ausging, hat also das Nachsehen.

In der Schweiz ist derzeit keine aktive Untersuchung in diese Richtung bekannt, jedoch ist die Rechtslage ähnlich. Sollte dir also als Schweizer Kunde oder Kundin von Disney+ etwas Ähnliches passieren, kannst du dich diesbezüglich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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