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EU verhängt erste DMA-Bussen gegen Apple und Meta
von Samuel Buchmann
Der Schweizer Preisüberwacher hat festgestellt, dass die Kommissionsgebühren für Schweizer Hotels «missbräuchlich hoch» sind. Diese müssen innert drei Monaten sinken. Booking.com wehrt sich aber.
Booking.com gehört zu den bekanntesten Onlineplattformen für Hotelbuchungen weltweit. Millionen Reisende nutzen den Dienst, um bequem Unterkünfte zu vergleichen, zu bewerten und zu buchen. Doch in der Schweiz steht das Unternehmen nun unter Druck. Der Preisüberwacher hat entschieden: Die von Booking.com erhobenen Kommissionen für Schweizer Hotels seien zu hoch – genauer gesagt, missbräuchlich hoch.
Diese Einschätzung beruht auf einem mehrstufigen Prüfverfahren. Das Ergebnis: Booking.com nutzt gemäss dem Urteil seine dominante Marktposition, um unverhältnismässig hohe Gebühren von den Hotels zu verlangen.
Die Konsequenz dieser Einschätzung ist für Booking.com drastisch. Gemäss Preisüberwachungsgesetz ist Booking.com nun verpflichtet, seine Kommissionssätze für Schweizer Hotels im Schnitt um etwa 25 Prozent zu senken. Ziel der Massnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Hotellerie im globalen Vergleich zu stärken – und gleichzeitig die Kundinnen und Kunden indirekt finanziell zu entlasten. Die Umsetzung der Senkung ist an klare Bedingungen geknüpft: Booking.com hat für die Anpassung drei Monate Zeit, nachdem die Verfügung rechtskräftig wird. Die Massnahme ist jedoch befristet – vorerst auf drei Jahre.
Das Unternehmen zeigt sich wenig kooperativ. Booking.com, mit dem Europa-Hauptsitz in den Niederlanden, lehnt die Entscheidung ab und kündigte Berufung beim Bundesverwaltungsgericht an. Bis zur Klärung des Falls vor Gericht werde sich an den bestehenden Provisionssätzen nichts ändern, betonte Booking.com. Das Unternehmen bezeichnete die Regulierung als Eingriff in ein freiwilliges Geschäftsmodell: Niemand sei gezwungen, die Plattform zu nutzen, so das Argument. Weiter erklärt Booking.com, dass die Plattform den Hotels einen «immensen Wert» biete – durch Reichweite, Sichtbarkeit und hohe Buchungszahlen. Die Kommissionen seien daher gerechtfertigt und spiegelten den Marktwert des Angebots wider.
Für Hotels in der Schweiz könnte die Entscheidung mittelfristig zu einer finanziellen Entlastung führen – zumindest, wenn Booking.com tatsächlich gezwungen wird, seine Sätze zu senken. Auch andere Plattformen könnten unter Beobachtung geraten. Allerdings bleibt offen, ob die Gerichte die Argumentation der Preisüberwachung stützen. Sollte Booking.com in der Berufung erfolgreich sein, wäre das Urteil aufgehoben – und die Kommissionen blieben wie bisher. Auch unklar ist, ob Hotels sinkende Kommissionen auf die Preise umgelegt würden – du also zukünftig für die Hotelübernachtung in der Schweiz weniger zahlst.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.