
Hintergrund
Nachrichtendienstgesetz: Jetzt soll der Geheimdienst noch mehr dürfen
von Florian Bodoky
Die geplante Revision des Nachrichtendienstgesetzes hat die erste Hürde genommen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats hat sie durchgewinkt. Die Grünen prüfen, ob sie das Referendum gegen die geplante Ausweitung der Überwachung ergreifen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) hat diese Woche die geplante Revision des Nachrichtendienstgesetzes gutgeheissen – mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Kommission unterstützt im Grundsatz den Kurs des Bundesrats, der die Vorlage am 28. Januar 2026 ans Parlament überwiesen hat.
Ziel der Revision sei es, die Möglichkeiten des Nachrichtendienstes auszubauen, insbesondere bei der Früherkennung von Bedrohungen. Im Fokus stehen gewalttätiger Extremismus, Terrorismus, Spionage und Cyberangriffe. Der Nachrichtendienst soll schneller handeln können und mehr Instrumente erhalten, um Risiken früh zu erkennen. Dazu gehört auch, dass er bereits aktiv wird, wenn sich Hinweise auf mögliche Gefahren verdichten – und nicht erst, wenn konkrete Straftaten vorliegen. In schweren Fällen von gewalttätigem Extremismus sollen künftig ähnliche Mittel eingesetzt werden können wie bereits heute im Bereich Terrorismus. Dazu zählen genehmigungspflichtige Massnahmen, die weiterhin von Gerichten bewilligt werden müssen. Zudem will die Kommission, dass der Nachrichtendienst auch Aktivitäten stärker erfasst, mit denen ausländische Akteure gezielt Einfluss auf politische Systeme oder Gesellschaften nehmen. Auch der Zugriff auf bestimmte Daten, etwa im Zusammenhang mit Finanzflüssen, soll erleichtert werden, wenn es Hinweise auf sicherheitsrelevante Vorgänge gibt. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Kontrollmechanismen bestehen, die den Einsatz dieser Mittel regulieren sollen.
Parallel dazu formiert sich Widerstand: Die Grünen prüfen ein Referendum gegen die Vorlage. Damit könnte die Frage, wie weit der Nachrichtendienst künftig gehen darf, vor die Stimmbevölkerung kommen.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen den präventiven Ansatz. Die Grünen sehen darin eine Ausweitung staatlicher Eingriffe ohne ausreichenden Anlass. Sie stören sich daran, dass Überwachung bereits ohne konkreten Tatverdacht möglich sein soll. Aus ihrer Sicht steigt damit das Risiko, dass auch Personen ins Visier geraten, die strafbare Handlungen weder begangen haben noch planen. Die Partei stellt den Schutz der Privatsphäre ins Zentrum und warnt vor einer Verschiebung der Grenzen zwischen gezielter Gefahrenabwehr und breiterer Überwachung.
Als Nächstes befasst sich der Nationalrat in der Sommersession mit der Vorlage. Danach folgen die weiteren parlamentarischen Schritte.
Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.
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