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Ist es legal, «Zelda: Tears of the Kingdom» mit Emulator zu spielen?

Das neue «Zelda» ist da, exklusiv für die Nintendo Switch – theoretisch. Das Spiel läuft bereits auf Emulatoren am PC. Ein Rechtsexperte erklärt, ob das in der Schweiz legal ist.

Während die Legalitäts-Frage eines unrechtmässig erworbenen Spiels zwei Wochen vor Launch schnell beantwortet ist, sieht es mit der Grundsatzfrage von Emulatoren und ROMs schwieriger aus. Wie, habe ich Rechtsanwalt und Experte für digitales Recht Martin Steiger gefragt.

Sind ROMs und Emulatoren legal?
Martin Steiger. Rechtsanwalt: Ich gehe davon aus, dass Emulatoren für einzelne Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz legal sind. Auch legal ist aus meiner Sicht, wenn man von selbst gekauften Spielen eine Kopie erstellt, um sie in einem Emulator zu nutzen. Nicht legal ist hingegen der Download.

Ist es nicht so, dass in der Schweiz der Download von Filmen, Serien etc. legal, der Upload aber illegal ist?
Der Download von urheberrechtlich geschützten Werken fällt in der Schweiz grundsätzlich unter den zulässigen Privatgebrauch. Das gilt zum Beispiel für Fernsehserien oder Musik. Eine wesentliche Ausnahme ist Software. Das Erstellen einzelner Sicherungskopien von Software hingegen ist immer zulässig.

Die Konsole ist allerdings bloss ein Gegenstand, dessen Wert aus der Software besteht, die darauf läuft. Dafür setzt Nintendo faktisch und vertragliche Grenzen. Wo diese Grenzen liegen, wird unter Juristinnen und Juristen kontrovers diskutiert. Wer eine Konsole von Nintendo nutzt, muss letztlich die Bedingungen von Nintendo akzeptieren, auf die Nutzung verzichten oder auf alternative Möglichkeiten ausweichen.

Wie sieht es international mit den Gesetzen zu Emulation und ROMs aus? Was passiert, wenn Nintendo in den USA einen Rechtsstreit gewinnt? Wie finden die Gesetze den Weg in die Schweiz?

Im Urheberrecht gilt das sogenannte Schutzlandprinzip. Es gilt immer das Urheberrecht im Land, in dem eine Rechtsfrage zur Diskussion steht. Amerikanisches Recht oder amerikanische Urteile zum Urheberrecht haben deshalb keine direkten Auswirkungen auf die Rechtslage in der Schweiz. Indirekte Auswirkungen gibt es aber, denn die einschlägigen Quellen befinden sich meist im Ausland oder auf amerikanischer Internet-Infrastruktur.

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Als Kind durfte ich keine Konsolen haben. Erst mit dem 486er-Familien-PC eröffnete sich mir die magische Welt der Games. Entsprechend stark überkompensiere ich heute. Nur der Mangel an Zeit und Geld hält mich davon ab, jedes Spiel auszuprobieren, das es gibt und mein Regal mit seltenen Retro-Konsolen zu schmücken. 


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