RoCuLuvor 4 Jahren+110Solange ein Grundstück öffentlich zugänglich ist, darf dieses Gadget doch gar nicht eingesetzt werden? Sprich, es müsste "eingehagt" sein - oder täusche ich mich?cedricsivor 4 Jahren011Richtig. Laut bfu und TCS nur auf abgesperrtem privatareal erlaubt. Schweiz=Spassbremse ;)https://www.tcs.ch/de...https://www.bfu.ch/de...Kommentieren