Laut StVo brauchen Rückfahrscheinwerfer die Bezeichnung AR. Es gibt auch weitere anforderungen welche erfüllt sein müssen. Wie zum beispiel das maximal 2 verbaut sein dürfen.
Für mich ist wirklich wichtig das ich diesen auch legal an meinem Fahrzeug (Volvo XC90)verbauen darf, ohne Probleme mit der Polizei oder der MFK zu bekommen. Eine eindeutige Schriftliche zusage / bestätigung das dieser Rückfahrscheinwerfer mit den Gesetzlichen Richtlinien der Strassenverkehrsordnung in keinem Konflikt steht ist für mich unerlässlich.