Ich habe mich heute mit dem ASTRA in Verbindung gesetzt. Demnach ist das Fahrzeug vermutlich NICHT für den Strassengebrauch zugelassen, und dies weil der Scooter sich nicht permanent von 25 auf 20 km/h drosseln lässt. Hier ein paar Auszüge aus der Antwort vom ASTRA (War äusserst beeindruckt wie schnell und ausführlich die Antwort erfolgte):
"Unser Amt führt keine Prüfungen oder Beurteilungen von Fahrzeugen durch. Folglich können wir keine abschliessende Stellungnahme zu dem von Ihnen genannten Produkt abgeben. Im Allgemeinen können wir Ihnen wie folgt antworten:"
[...]
"Die Höchstgeschwindigkeit darf mit rein elektrischem Antrieb und unabhängig vom gewählten Fahrmodus 20 km/h nicht überschreiten. Mit Tretunterstützung sind 25 km/h zulässig. Es gilt zu beachten, dass eine Limitierung (z. B. per Firmware) dauerhaft und manipulationssicher sein muss (Art. 177 Abs. 2 VTS). Wenn die Installation auf einfache Weise durch den Benutzer vorgenommen werden kann, ist dies u. E. nicht gegeben.
Gemäss Anhang 1 Ziffer 1.2 der Verordnung über die Typengenehmigung (TGV) sind Leicht-Motorfahrräder zudem grundsätzlich von der Pflicht zur Typengenehmigung ausgenommen."
[...]
"Leicht-Motorfahrräder dürfen wie Fahrräder ohne Zulassungsprüfung auf den Markt gebracht und in Verkehr gesetzt werden (d. h. ohne Typengenehmigung und ohne Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt). Sie müssen aber selbstverständlich trotzdem alle für sie geltenden Vorschriften einhalten. Die Verantwortung dafür, dass diese Fahrzeuge vorschriftskonform ausgeliefert bzw. verwendet werden, liegt beim Hersteller/Importeur oder schlussendlich bei demjenigen, der sie auf öffentlichem Grund benutzt. Gemäss Artikel 1 Absatz 7 VTS finden zusätzlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit Anwendung.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen entspricht, können Sie sich an eine vom ASTRA anerkannte Prüfstelle (DTC AG/Fakt AG) wenden und Ihr Fahrzeug dort prüfen lassen. Allenfalls kann auch der Verkäufer oder der Importeur diesen Schritt unternehmen, um sich abzusichern."
Von Micro habe ich bisher keine brauchbare Auskunft erhalten, namentlich auch nicht darüber, ob der Akku des Scooters ersetzbar ist. Ich erachte es als etwas heikel ein Produkt als Schweizer Hersteller als für den Strassenverkehr zulässig zu erklären, wo dies von rechtlicher Seite her nicht der Fall ist. Im Falle von Galaxus hat man wohl richtig agiert und das Fahrzeug entsprechend gekennzeichnet, aber eigentlich sollte eine Lösung seitens Micro präsentiert werden. Haften wird schlussendlich der Kunde, und dass die Behörden mit unzulässigen E-Mobility Geräten gerne ein Theater machen ist langsam bekannt. Ggf. könnte Micro oder Galaxus den Scooter ja bei einer solchen Prüfstelle prüfen lassen und uns über den Befund aufklären... Schade, denn der Scooter soll wirklich gut sein.