Segway-Ninebot KickScooter MAX G30D (20 km/h, 65 km, 350 W)

Segway-Ninebot KickScooter MAX G30D

20 km/h, 65 km, 350 W


Frage zu Segway-Ninebot KickScooter MAX G30D

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anterdogan

vor 4 Jahren

Gibt es Pendler, die mit dem Teil unterwegs sind? Hat das Zugpersonal bei euch jemals gemeckert? So viel ich weiss, sagt das Personal nichts, wenn es zusammengeklappt und verstaut ist bzw. wenig Platz einnimmt, was ja bei diesem Scooter gemäss Bildern möglich ist. Hat jemand hier Erfahrungen gemacht, die er/sie teilen könnte? Besten Dank

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Anonymous

vor 4 Jahren

Hilfreiche Antwort

Hallo Anterdogan

Bin damit nur 1 mal Zug gefahren und das hat dann auch gereicht. Man unterschätzt die Grösse und das Gewicht des Modells völlig. Viel zu gross um damit Zug zu fahren, passt nicht unter die Sitze und ist dazu extrem schwer.

Meiner Meinung nach ein hervorragendes Gerät, aber nicht um in die ÖV mitzunehmen.

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simu52

vor 4 Jahren

Kürzlich war ich im Wallis ab Brig mit dem Zug unterwegs (Juli 2020). Bei der Billettkontrolle erklärte mir die SBB-Mitarbeiterin, dass ich für den Elektro-Tretroller (Segway Ninebot MAX G30D) ein Fahrrad-Ticket lösen müsse, auch wenn dieser zusammengeklappt transportiert werde. Wenn ich diesen jedoch verpackt transportieren würde, dann müsste ich kein Ticket für den Roller lösen. Sie wisse, dass SBB-intern kaum jemand diese Bestimmung kenne. Oft werden sogar an Schaltern der SBB falsche Auskünfte erteilt. Sie zeigte mir auf ihrem Smartphone die SBB-internen Richtlinien, welche für mich eindeutig waren. Weil ich nur eine kurze Strecke unterwegs war, verzichtete die Mitarbeiterin darauf, mir die Kosten für ein Fahrrad-Ticket abzuknöpfen.

Die Suche im Internet hat ergeben, dass Elektro-Tretroller als Handgepäck akzeptiert werden (letzter Satz von 6.1.3 „andere Fahrgeräte“), wenn sie verpackt sind und als Handgepäck verstaut werden können . Siehe auch Hinweis zum Elektro-Scooter in Ziff. 7.4.1.
Die Bestimmungen sagen auch, dass ich den verpackten Tretroller nicht im Bereich für die Fahrräder hinlegen dürfe, wenn kein Platz mehr vorhanden ist.

Alliance Swisspass

T600
Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde

6.1.2 Den Reisenden steht für ihr Handgepäck der Raum über und unter ihrem Sitzplatz zur Verfügung. In den Nischen der Plattformen darf Handgepäck untergebracht werden, wenn genügend Platz vorhanden und die Sicherheit gewährleistet ist (Fluchtwege jederzeit frei). Auf den Plattformen deponiertes Handgepäck darf nicht in den Durchgang ragen. Das Handgepäck ist von den Reisenden selbst zu beaufsichtigen. Die TU haften nur bei eigenem Verschulden.
6.1.3 Als Handgepäck, das im Fahrzeug mitgenommen werden darf, gelten leicht tragbare Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Die maximale Abmessung beträgt 1.20 x 0.80 x 1.00 m. Als Handgepäck zugelassen sind ebenfalls (unabhängig von der maximalen Abmessung):
• Skis und Snowboards
• Schlitten und Skibobs
• Kinderwagen, zusammengelegt. Nicht zusammengelegte Kinderwagen dürfen auf
den Plattformen der Personenwagen untergebracht werden, sofern Platz vorhanden
ist
• Veloanhänger, wenn die/der Reisende ohne Velo unterwegs ist
• Zusammengeklappte oder demontierte Velos in Tragetasche
• kleine Anhänger oder andere Fahrgeräte, sofern sie gemäss Ziffer 6.1.2 untergebracht werden können. Die Beförderung wird nur dann unentgeltlich gewährt, wenn sie verpackt transportiert werden.


7.3 Zugelassene Fahrzeuge Kategorie Fahrzeug
Gewöhnliche Velos Velo, Elektrovelo, Veloanhänger sowie ähnliche Fahrgeräte in dieser Grösse (z.B. Trottinett, Liegevelo kürzer als 2 m, usw.)

7.4 Nicht zugelassene Fahrzeuge
7.4.1 Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor (Mofa, Motorrad), Dreiertandem, mehrsitziges Liegevelo, Segway Personal Transporter, Elektro-Roller sowie Elektro-Scooter (ausgenommen als Handgepäck gemäss Ziffer 6.1.3).

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Anonymous

vor 4 Jahren

Zugführer sehr freundlich... kein prob Voraussetzung das man ihn zusammen legt und im Bus auch noch nie jemand reklamiert

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Anonymous

vor 4 Jahren

Lieber @Anterdogan

Aus Sicht des Gesetzgebers ist dieser E-Scooter einem Velo gleichgestellt. Dem zu Folge kann es auch als solches im ÖV betrachtet werden, ausgenommen der ÖV Betreiber untersagt den Transport. Die ÖV Betreiber offerieren Velo-Abteile in denen Velo transportiert werden können. Viele setzen ein Velo-Billet voraus.

Viele Grüsse
Sascha

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Anonymous

vor 4 Jahren

Grundsätzlich gibt es vom Personal kaum Bedenken, wenn man es vernünftig mitführt. Bei mir gab es genau eine Strecke, bei der die Schaffner oft etwas Laune ablassen musste. Habe es dann einfach kurz verpackt und weil ich dadurch eh aufstehen musste, habe ich es gleich demonstrativ aufgeladen. Seither ist die Mitnahme auch dort uneingeschränkt akzeptiert.