Hallo Tobi. Da wird das Kabel vom Hallsensor lose sein, passiert halt ab und zu bei diesen modelen. Stecker bzw Kabel Checken oder im dümmsten fall neuer Motor. In der Regel ist das ein Garantie fall.
Ich würde erst einmal die Lancierung des Produkts und überhaupt der Firma abwarten, bevor man in etwas investiert bzw. vorbestellt, was noch gar nicht existiert.
Die Diebstahlsicherung ist de facto nicht zu gebrauchen, da hierfür das Handy via Bluetooth verbunden bleiben muss. Solange das Handy mit dem Roller verbunden ist, sperrt die Motorbremse das Vorderrad und das Rücklicht blinkt. Mehr ist da nicht. Ich lasse den Roller einfach stehen. Bis jetzt ist er nicht gestohlen worden.
Im Lieferumfang ist eine Kiste mit zwei Ersatzschläuchen und Reifen. Achtung: Vorderrad und Hiterrad haben unterschiedliche Ventile.
Wenn du die nicht mehr hast, AliExpress hat alle Ersatzteile für den Xiaomi M365.
Auf Youtube findest du viele Anleitungsvideos wie du die Reifen wechseln kannst.
Von vollgummi kann ich dir nur abraten. Und alle ersatzteile kannst du dir aus China Bestellen. Zum Roller M365 gibt es auf "rollerplausch" eine super community.
Zu schnell, man darf in der Schweiz NUR mit 20 km/h fahren (ohne Tretunterstützung, mit Tretunterstützung darf man bis 25 km/h ). Schade das man kann es nicht einfach (in Konfig..) drosseln..
Offiziell nur bis 20 km. Ich muss sagen, dass ich mit meinem nicht auf 25 km komme, ich glaube, ich müsste leichter sein ;-)
Es hat keinen Tacho, aber ich habe es mit einem Freund ausprobiert und bin 22 km weit gekommen... ich denke, diese 2 km Toleranz sind kein Problem.
Es gibt eine Menge Informationen im Internet... es gibt eine große Debatte darüber und ich denke, in den nächsten 6 Monaten wird es mehr Klarheit darüber geben
Ja das ist so, vermutlich wurden diese mit einer neuen Firmware auf 20km/h limitiert. Versuche momentan bei der ASTRA und KAPO herauszufinden, ob es legal wäre diesen zu kaufen und selbständig fix auf 20km/h zu drosseln. Typengenhmigung braucht es für E-Scooter ja keine.
Weil es die 20km/h überschreitet.. Leider sind nur Scooter bis 20km/h mit nicht mehr als 500W strassenzulässig. Kam letztens in ne Polizeikontrolle. Die haben keine Ahnung, sogar wenn das teil 40km/h laufen würde.
Zu diesem Produkt bieten wir eine 24 monatige Bring-In Garantie und somit kannst du dich in einem solchen Fall mit unserem Kundendienst in Verbindung setzen und erhälst dann die Infos zum weiteren Vorgehen.
Ich habe mich für ein Disc Lock entschieden, das bequem an der Bremse besestigt werden kann. Zudem verfügt mein schloss über einen Bewegungsalarm. Erstanden habe ich mein Schloss für wenige Franken bei dem grossen orangen Chinesen.
Er ist mit zwei bremsen ausgerüstet. Das Vorderrad wird elektronisch gebremst mit Energie Rückgewinnung. Wenn man den Bremshebel betätigt bremst das Vorderrad genauso mit.
Hallo Aquantic
Ich bin derzeit noch in den Abklärungen, wie und unter welche Bedingungen der Scooter benutzt werden darf. Das Problem bei diesem Scooter ist das er mehr als 20 Km/h fährt.
1. Strassenverkehrsamt Winterthur:
Habe mit der Technischen Abteilung telefoniert, diese meinten das es kein Problem sei, wenn der Scooter per Firmware auf 20 Km/h gedrosselt wird. Es würde nur Probleme geben wenn der Scooter über 20 Km/h laufen würde, da er dann geprüft werden müsste. Natürlich müssen alle anderen Vorgaben erfüllt werden (Glocken, Bremsen, Licht, Rückstrahler usw..)
2. Antwort von Astra:
Unser Amt führt keine Prüfungen oder Beurteilungen von Fahrzeugen durch. Folglich können wir auch keine abschliessende Stellungnahme zu dem von Ihnen genannten Produkt abgeben. Im Allgemeinen können wir Ihnen wie folgt antworten:
Bei der Zulassung von sogenannten Elektro-Scootern gelangen die Bestimmungen der Verordnung über die technischen Anforderungen für Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) zur Anwendung. E-Scooter können als Leicht-Motorfahrrad gemäss Artikel 18 Buchstabe b VTS in Verkehr gesetzt werden, wenn alle massgebenden Vorschriften erfüllt sind und die Verkehrs- und Betriebssicherheit gewährleistet ist. Die detaillierten fahrzeugtechnischen Vorschriften für Leicht-Motorfahrräder nach Artikel 18 Buchstabe b VTS sind in den Artikeln 175 bis 178b und 180 VTS enthalten.
Das Merkblatt im Anhang enthält eine Übersicht über die wichtigsten für Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder geltenden Vorschriften des Strassenverkehrsrechts und die Links zu den jeweiligen Verordnungstexten.
Namentlich weisen wir auf folgende Bestimmungen hin:
- Die Höchstgeschwindigkeit darf mit rein elektrischem Antrieb 20 km/h nicht überschreiten. Mit Tretunterstützung sind 25 km/h zulässig. Es gilt zu beachten, dass eine Limitierung (z. B. per Firmware) dauerhaft und manipulationssicher sein muss (Art. 177 Abs. 2 VTS).
- Gemäss Anhang 1 Ziffer 1.2 der Verordnung über die Typengenehmigung (TGV) sind Leicht-Motorfahrräder zudem grundsätzlich von der Pflicht zur Typengenehmigung ausgenommen.
- Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe k der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) bestimmt, dass Leicht-Motorfahrräder auch keinen Fahrzeugausweis und kein Kontrollschild benötigen.
Leicht-Motorfahrräder dürfen wie Fahrräder ohne Zulassungsprüfung auf den Markt gebracht und in Verkehr gesetzt werden (d. h. ohne Typengenehmigung und ohne Immatrikulation beim Strassenverkehrsamt). Sie müssen aber selbstverständlich trotzdem alle für sie geltenden Vorschriften einhalten. Die Verantwortung dafür, dass diese Fahrzeuge vorschriftskonform ausgeliefert bzw. verwendet werden, liegt beim Hersteller/Importeur oder schlussendlich bei demjenigen, der sie auf öffentlichem Grund benutzt. Gemäss Artikel 1 Absatz 7 VTS finden zusätzlich die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit Anwendung.
3. Helvetia Verischerung, habe noch keine Antwort.
Thema Diebstahlsicherung:
1.) Sperren via App: wenn der Scooter via App gesperrt ist, wird dann das Rad aktiv gebremst oder nur der Elektromotor nicht aktiviert beim losfahren? allfällige Piepsgeräusche als Warnung?
2.) gibt es eine Öse wo ein Kabelschloss oder ähnlich angebracht werden kann? so wie ich das sehe ist fast die einzige Möglichkeit ein Kabelschloss durch das Hinterrad, da stellt sich aber die Frage wie einfach wär das Rad zu demontieren falls jemand das Teil trotzdem auf die schnelle mitnehmen möchte...
ich möchte hier nur kurz ein update machen bezüglich zulassung!
ich war gestern auf bei der stadtpolizei winterthur betreffend dem xiaomi.
wenn der scooter in dem schnellsten fahrmodus auf 20km/h begrenzt ist, könnt ihr damit legal rumfahren und entspricht den vorschriften! licht reflektoren und klingel nicht vergessen!
bei einer kontrolle wird, wie bei mopeds, auf der rolle geprüft und er darf nicht mehr als 20km/h laufen.
stadtpolizei winterthur und zürich haben ein mekblatt (trendfahrzeuge) zum download was massgebend ist!
wenn ihr den scooter also auf 20km/h limitiert steht der fahrfreude nix mehr im weg...
ich weiss nicht wie das mit der garantie läuft, wenn ihr den scooter mit einer anderen firmware flasht, das weiss nur digitec!
Nach was für einer App suchst du denn?
"Verbinden lässt sich der Xiaomi M365 Scooter einerseits über die Mi Home App, aber auch über die Ninebot App. Hier hat man also die Wahl, welche Oberfläche man persönlich bevorzugt. Vom Funktionsumfang her sind beide Apps jedoch identisch. Das Koppeln über die Ninebot App gestaltete sich einfacher, da kein Mi Benutzerkonto benötigt wird. Sobald der Scooter verbunden ist, erhält man Angaben zur aktuellen Geschwindigkeit, dem Akkustand, der Durchschnittsgeschwindigkeit und der aktuell gefahrenen Strecke in Kilometer."
Quelle: https://www.techreviewer.de/xiaomi-scooter-m365/
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